Was bedeuten 11 % realer Lohnzuwachs bei der BOGESTRA für die Stadt Bochum?
Bei der Lohnrunde 2025 haben die Beschäftigten der BOGESTRA real 5,9 % Lohnzuwachs erreicht, jetzt fordern sie über die Verringerung der Wochenarbeitszeit bei vollem Lohnausgleich weitere 5,1%. Kann die Stadt das bezahlen?
Der Tarifstreit zwischen ver.di und den Kommunen dauert an. Fast jede Woche kommt es zu neuen Streiks. Die Menschen sind genervt. Doch um was geht es überhaupt und sind die Forderungen der Beschäftigten überhaupt erfüllbar?
Wie ist die wirtschaftliche Lage bei der BOGESTRA?
Die BOGESTRA macht aktuell jedes Jahr rd. 95 Mio. Euro Verlust (Wirtschaftsplan 2026), Tendenz steigend (BOGESTRA wird zum Sanierungsfall). Ein Verlust, den die Stadt indirekt über die Stadtwerke jedes Jahr ausgleichen muss. Trotzdem verlangen die Beschäftigten eine immer höhere Entlohnung und bessere Arbeitsbedingungen. Bis wohin ist das gerechtfertigt, ab wann wird es maßlos?
In der Privatwirtschaft gilt, verbessert sich die Produktivität eines Unternehmens, macht es mehr Gewinn, ist es mehr als gerechtfertigt die Beschäftigten durch Lohnerhöhung an der positiven Entwicklung, die sie maßgeblich ermöglicht haben, zu beteiligen. Kommt es hingegen zu andauernden Verlusten, verlangen die Arbeitgeber Lohnzurückhaltung, damit das Unternehmen nicht in die Insolvenz gehen muss.
Die BOGESTRA ist ein öffentliches Unternehmen, der Arbeitgeber ist die Stadt und damit die Bürger und Bürgerinnen der Stadt. Die müssen auch den Verlust der BOGESTRA am Ende mit ihren Steuergeldern ausgleichen.
Was fordern die Beschäftigten, welche Tarifverträge gelten?
Für die Beschäftigten der BOGESTRA gelten zwei Tarifverträge. Für die Lohne und Gehälter ist das der Tarifvertrag für den öffentlichen Dienst der (TVöD-V), für die Arbeitsbedingungen gilt der Spartentarifvertrag Nahverkehr (TV-N).
Im April 2025 einigten sich Kommunen und Beschäftigte im öffentlichen Dienst auf eine Lohnerhöhung in zwei Schritten von 3 und 2,8 % (Tarifeinigung vom 6. April 2025), was einer realen Lohnerhöhung von 5,9 % entspricht. Jetzt wird über die Arbeitsbedingungen, also den TV-N verhandelt. Dort ist die zentrale Forderung der Gewerkschaft ver.di eine Reduzierung der Wochenarbeitszeit von 39 auf 37 Stunden bei vollem Lohnausgleich, was einer Lohnerhöhung um weiter 5,1 % gleichkommen würde. Nach Vorstellungen der Gewerkschaften sollen die Beschäftigten der BOGESTRA bei dieser Tarifrunde also Tariferhöhungen im Gegenwert von 11 % bekommen. Eigentlich sogar noch mehr, weil die Gewerkschaft noch zusätzliche Verbesserungen fordert (Forderungen ver.di).
Welchen Lohnzuwachs kann sich die Stadt leisten?
Der geforderte Erhöhung von 11% steht ein Kaufpreisverlust in Höhe von 3,2 % (Wertsicherungsrechner, Verbraucherpreisindex) entgegen, das ist die prozentuale Veränderung des Verbraucherpreisindex zwischen Dezember 2023 und März 2025 (27 Monate vor Beginn des neuen Tarifvertrags). Abzüglich Kaufpreisverlust sollen die Löhne und Gehälter also um real 7,8 % steigen, ohne dass dem ein Produktivitätsgewinn oder eine Gewinnzunahme bei der BOGESTRA entgegensteht.
Um den realen Lohnzuwachs zu finanzieren, muss der Verlust der BOGESTRA entsprechend steigen. Um dieses Defizit auszugleichen, muss die Stadt für die Bürger und Bürgerinnen die Steuern erhöhen oder mehr Schulden aufnehmen.
Wie soll sich die Lokalpolitik zu den Forderungen verhalten?
Es stellt sich also die Frage, wie sollten sich Lokalpolitikerinnen und Lokalpolitiker zu dem geforderten Lohnzuwachs verhalten?
In Bochum solidarisierten sich z.B. der SPD Bundestagsabgeordnete Serdar Yüksel und der SPD Landtagsabgeordnete SPD-Bastian Hartmann mit den Streikenden (FB vom 04.02.2026). Wie die Stadt Bochum die Lohnzuwächse finanzieren soll, erklärten sie allerdings nicht. Dieses Verhalten ist unseriös. Man ist nicht bereit dem Nahverkehr mehr Geld zu geben, unterstützt aber massive Mehrausgaben für die Beschäftigten, die den Verlust der BOGESTRA erheblich erhöhen und die Bochumer Stadtkasse empfindlich belasten und am Ende maßgeblich mit dazu beitragen könnten, dass die Kämmerin die bereits angedrohte Haushaltssperre verhängen muss bzw. es zum Haushaltssicherungsverfahren kommt.
Wenn die SPD mit Serdar Yüksel und Sebastian Hartmann die entsprechenden Gewerkschaftsforderungen unterstützt, dann wäre es auch ihre Verpflichtung im Land bzw. Bund dafür zu sorgen, dass die Stadt von da das Geld bekommt, um die entsprechenden Forderungen erfüllen und bezahlen zu können.
Sonst gilt, die Lokalpolitiker und Lokalpolitikerinnen wurden nicht als Interessenvertretung der Beschäftigten gewählt, diese Aufgabe haben die Personal- und Betriebsräte. Die Mitglieder des Stadtrats sind die Interessenvertreter der Menschen, die in Bochum wohnen, die haben sie gewählt. Natürlich zählen die Beschäftigten der Stadt und der städtischen Unternehmen auch zu den Wählern und Wählerinnen der Ratsmitglieder. Doch machen sie nur einen kleinen Teil der Wählenden aus.
Lokalpolitikerinnen und Lokalpolitiker sind also primär den Menschen, die in der Stadt leben, verpflichtet und vertreten erst in zweiter Linie die Interessen der Beschäftigten der Stadt, sofern diese nicht den zu den Erwartungen der Mehrheit der Menschen, im Widerspruch stehen, die sie gewählt haben.
Primäres Interesse der Politiker und Politikerinnen ist, dafür zu sorgen, dass die BOGESTRA und Verwaltung schnell, zuverlässig und effizient ihre Aufgaben erfüllt und die Bedürfnisse der Menschen in den Mittelpunkt ihrer Arbeit stellt. Dazu muss die Politik dafür Sorge tragen, dass die Personalkosten für die Stadtkasse tragbar bleiben, nicht aus dem Ruder laufen und durch die städtischen Einnahmen gedeckt werden.
Unter der Bedingung, dass diese Vorgaben erfüllt werden, besteht in zweiter Hinsicht das Interesse, die Stadtbediensteten, möglichst gut für ihre Leistungen zu entlohnen und ihnen möglichst gute Arbeitsbedingungen zu bieten. Motiviertes städtisches Personal ist wiederum auch im Sinne der Einwohner und Einwohnerinnen, da angemessene Bezahlung sowie gute Arbeitsbedingungen zu hoher Zufriedenheit bei den Beschäftigten und hoher Identifikation mit ihrer Arbeit zu erstklassigen Leistungen und niedrigen Krankenständen führen sollten.
Wirtschaftliche Zwänge der Stadt
Die Mitglieder des Stadtrates können allerdings kein Geld an die Beschäftigten verteilen, das in der Bochumer Stadtkasse bei 2 Mrd. Schulden nicht vorhanden ist.
Selbstverständlich sollte sein, dass die Stadt ihren Beschäftigten den Kaufpreisverlust durch Inflation ausgleicht. Mehr finanzielle Spielräume bestehen aufgrund der angespannten Haushaltslage jedoch nicht. Gewinne oder Produktivitätszuwächse, an denen die Beschäftigten gerecht zu beteiligen wären, bestehen bei der BOGESTRA nicht. Land und Bund sind nicht bereit steigende Personalkosten gegen zu finanzieren.
Daher müssen sich die Gewerkschaften überlegen, dass sie mit ihren Forderungen die Städte nicht überfordern. Die Stadt wird aufgrund der angespannten Haushaltslage kein höheres Defizit bei der BOGESTRA hinnehmen können. Droht ein steigender Verlust, wird die BOGESTRA ihr Angebot und die Leistungen einschränken müssen, um durch Personalabbau die Personalkosten senken zu können. Das kann nicht im Sinne der Beschäftigten sein. 100 Stellen hat die BOGESTRA letztes Jahr abgebaut, weitere 100 Stellen will sie bis 2026 abbauen (Wirtschaftsplan 2026).
Foto Beitragsbild: Marco Verch