25 März

Was verschweigen Verwaltung und Oberbürgermeister dem Rat in Sachen RWE-Beteiligung?

Eine der wichtigsten Aufgabe des Rates der Stadt ist es, die Arbeit der Verwaltung und des Oberbürgermeisters zu überwachen. So soll der Rat sicherstellen, dass die Verwaltung im Sinne der Bürger arbeitet. Um diese Kontrollaufgabe ausführen zu können, stehen dem Stadtrat umfangreiche Auskunftsrechte zu.

Alexostrov, https://commons.wikimedia.org/wiki/User:Alexostrov

Bei Missachtung der Rechte des Rates, sollten alle Alarmglocken schrillen (Foto: Alexostrov)

Insbesondere können die Ratsmitglieder Anfragen an die Verwaltung stellen. Diese sollen von den Dezernenten, wenn möglich, schon in der Sitzung beantwortet werden. Ist das nicht möglich, ist die Verwaltung verpflichtet, die Anfragen spätestens in der übernächsten Sitzung schriftlich zu beantworten (§9 (4) Geschäftsordnung des Rates).

Leider setzt die Bochumer Stadtverwaltung sich über dieses Recht der Ratsmitglieder immer wieder bewusst hinweg. Wichtige Anfragen werden zunächst gar nicht, erst auf massiven Druck oder erst mit Monaten Verspätung beantwortet.

Folgender Fall erweckt darüber hinaus den Eindruck, als würde die Verwaltung, wenn ihr eine Nachfrage nicht genehm ist, versuchen sich einer Beantwortung bewusst zu entziehen:

Die Fraktion „FDP und Die STADTGESTALTER“ stellte bereits 2015 (17.09.) vier Fragen zu den 6,6 Mio. städtischen RWE-Aktien (Anfrage 20152556):

1. In welcher Höhe bestehen bei der Stadt oder städtischen Gesellschaften noch Verbindlichkeiten, die aus dem Kauf von RWE-Aktien resultieren?

2. Welcher Zinsbetrag ist für diese Verbindlichkeiten bei welchem durchschnittlichen Zinssatz jährlich zu zahlen?

3. Welche Laufzeiten haben die entsprechenden Darlehensverträge?

4. Welches Handlungskonzept verfolgt die Verwaltung, wie mit den RWE-Aktien unter Berücksichtigung der denkbaren Szenarien hinsichtlich Kurs- und Dividendenentwicklung weiter verfahren werden soll?

Ein brisantes Thema. Immerhin hat die Stadt bei den Aktien seit 2008 einen Wertverlust von rund 580 Mio. Euro zu beklagen, da man einen rechtzeitigen Verkauf der Aktien versäumt hat.

Mit Hilfe der Fragen wollte die Fraktion klären, welche finanziellen Konsequenzen ein Halten oder ein Verkauf der RWE-Aktien aktuell für Folgen hätte. Ohne diese Informationen wird es der Fraktion unmöglich gemacht im Rat Maßnahmen vorzuschlagen, mit dem Ziel weitere Verluste von der Stadt abwenden zu können.

Obwohl bereits im Text der Anfrage um eine Beantwortung bis zur Ratssitzung am 01.10. gebeten wurde, ist keine der vier Fragen bis heute beantwortet worden. Die Verantwortlichen hielten es bis heute nicht mal für erforderlich eine Rückmeldung zu einem ggf. existierenden Bearbeitungsstand der Beantwortung mitzuteilen.

Es stellt sich die Frage, warum will die Verwaltung die Fragen nicht beantworten? Was will sie den Ratsmitgliedern warum verschweigen?

Am 27.09. wurde der Stadtkämmerer Busch (Grüne) der WAZ auf die Anfrage und das darin darin geforderte Handlungskonzept angesprochen. Lapidar wies er seine Zuständigkeit zurück und erklärte: „Das ist Sache der Oberbürgermeisterin bzw. ihres Nachfolgers.“ (WAZ vom 27.09.15)

Gemäß §9 (4) der Geschäftsordnung des Rates hätte spätestens bis zur Ratssitzung am 12.11. – das war die übernächste Ratssitzung nach Stellung der Anfrage – eine Beantwortung erfolgen müssen. Doch auch zu dieser Ratssitzung erfolgte ebenso wenig eine Antwort wie zu den Sitzungen am 17.12.15 und am 27.01.16.

In der Ratssitzung vom 27.02.16, wiesen FDP und STADTGESTALTER erneut auf die lange überfällige Beantwortung der Anfrage hin und forderten nachdrücklich eine umgehende Beantwortung. Zwar wurde die Anfrage erneut in die Tagesordnung aufgenommen, beantwortet wurde sie trotzdem nicht (Anfrage 20160687).

Am 16.03. war aus der Presse zu erfahren, dass mittlerweile in der Stadt ein internes Verwaltungspapier kursiert, dass den RWE-Ausstieg zum Inhalt hat und damit wohl auch wesentliche Antworten auf die Fragen der Fraktion „FDP und Die STADTGESTALTER“ enthält (WAZ vom 16.03.16). Dieses Papier liegt nur der Presse vor, den Mitgliedern des Rates wird es bis heute vorenthalten.

Interessanter Nebenaspekt: Nach eigenen Angaben ist das Papier auch dem eigentlich für die RWE-Aktien zuständigen Beteiligungsmanagement der Stadt nicht bekannt. Auch der Aufsichtsrat der Stadtwerke, die die Aktien für die Stadt verwalten, kennt das Papier nicht. Wer genau es verfasst hat und welche Adressaten das Papier hat, ist bis heute unbekannt. Offenbar betreiben einige in der Verwaltung im Hintergrund ein eigenes Spiel, über das die Vertreter der Bürger im Rat nichts erfahren sollen.

Auch zur Ratssitzung am 17.03. erfolgte erneut keine Beantwortung der Fragen. Kämmerer Busch (Grüne) lehnt in der Sitzung eine mündliche Beantwortung ab. Auch der Oberbürgermeister, dem Busch noch am 27.09. die Verantwortung für die Angelegenheit zugeschoben hatte, lieferte keine Erklärung, warum die Verwaltung weiterhin die Beantwortung der Anfrage verweigert.

Nach der Ratssitzung fragte die Fraktion „FDP und Die STADTGESTALTER“ erneut bei der Verwaltung an, warum die Anfrage nicht beantwortet wird. Es war aber weder beim Amt des Oberbürgermeisters noch beim Amt für Finanzsteuerung möglich zu klären, wer für die Beantwortung der Fragen überhaupt zuständig sein sollte, noch wer die Beantwortung der Anfrage bisher verhindert hat. Niemand konnte angeblich irgendwas Sachdienliches zu dem Thema sagen.

Um die Aktien noch 2016 verkaufen zu können, muss bis Ende April (30.04.) eine Kündigung der Schachtelbeteiligung bei der RWEB-KG (neu) erfolgen. Damit der Rat in seiner Sitzung am 27.04. über die Kündigung beraten kann, sind die angefragten Informationen für die Ratsmitglieder weiterhin von größter Wichtigkeit. Aufgrund der beschriebenen Umstände drängt sich allerdings der Eindruck auf, dass der Oberbürgermeister und seine Verwaltung weiterhin nicht gewillt sind, den Ratsmitgliedern die erforderlichen Informationen rechtzeitig zukommen zu lassen.

Eine weitere Ursache dafür, dass die Anfrage nicht beantwortet wird und niemand über den Sachstand einer Beantwortung Bescheid weiß, könnte sonst nur sein, dass sich unter den Dezernenten niemand zuständig fühlt bzw. ein handfester Streit über die Zuständigkeit herrscht. Ist die Verwaltung wirklich so dermaßen desorientiert und schlecht organisiert, dass sie nicht in der Lage ist eine Anfrage auch auf mehrmalige Nachfrage innerhalb von 6 Monaten zu beantworten?

In jedem Fall missachtet die Verwaltung mit ihrer Untätigkeit die Auskunftsrechte der Ratsmitglieder und behindert sie damit bei der Wahrnehmung ihrer Aufgaben.

Die Missachtung der Auskunftsrechte des Rates ist auf das Schärfste zurück zu weisen. Der Oberbürgermeister Eiskirch (SPD) hat dafür Sorge zu tragen, dass die Anfragen des Rates von seiner Verwaltung in den vom Gesetz und der Geschäftsordnung vorgesehenen Fristen beantwortet werden. Offenbar kann oder will OB Eiskirch (SPD) eine rechtzeitige Beantwortung der Anfragen durch seinen Verwaltungsvorstand nicht sicherstellen.

Würden Ratsfraktionen gezwungen erst das Verwaltungericht zu bemühen, um an die angefragten Informationen zu kommen, würde das Amt des Oberbürgermeisters schwer beschädigt. Aktuell scheint es allerdings so, also wolle die Verwaltung es in diesem Fall drauf ankommen lassen.

Schon viel zu lange lässt die Politik dem Verwaltungsvorstand viel zu lange Zeit um ihre Anfragen zu beantworten. Muss die Verwaltung den Bürgern nach Informationsfreiheitsgesetz (<a href=“https://recht.nrw.de/lmi/owa/pl_text_anzeigen?v_id=4820020930120743668″>IFG NRW</a>) innerhalb eines Monats Auskunft geben, lässt sich die Verwaltung bei Anfragen aus dem Rat regelmäßig mehrere Monate Zeit.

Wenn die Politik ihre (Auskunfts-)Rechte nicht konsequent gegenüber der Verwaltung durchsetzt, schadet das ihrer Glaubwürdigkeit. Von der Politik ist zu verlangen, dass sie alles Erforderliche tut, um sicher zu stellen, dass sie ihre Aufgaben gegenüber der Verwaltung ordnungsgemäß wahrnehmen kann. Sonst entsteht der Eindruck, die Politik überwacht nicht Oberbürgermeister und Verwaltung, sondern wird von diesen gesteuert.

Die nicht zu rechtfertigenden überlangen Bearbeitungszeiten verhindern, dass die Ratsfraktionen eigene Anträge zeitnah stellen können und machen es dem Rat unmöglich, die ihm vorliegenden Entscheidungen auf Grundlage aller erforderlichen Informationen zu treffen.

Folgerichtig hatte die CDU-Fraktion in der letzten Ratssitzung den Antrag gestellt, die Beantwortungszeit von Anfragen regelhaft auf zwei Monate zu verkürzen. Leider scheiterte der Antrag an den Stimmen von SPD und Grünen, die damit deutlich zum Ausdruck brachten, dass sie die Missachtung der Rechte des Rates bei der Beantwortung der Anfragen des Rates zum einen tolerieren und zum anderen an einer effektiven Überwachung der Tätigkeiten des Oberbürgermeisters und der Verwaltung, die nur bei einer zeitnahen Auskunftserteilung möglich ist, nicht wirklich interessiert sind.

Es ist an der Zeit, dass Oberbürgermeister Eiskirch erklärt, wie er sich zukünftig die Zusammenarbeit mit dem Rat vorstellt und wie er sicher stellt, dass zukünftig alle vom Rat angefragten Informationen den Ratsmitgliedern zeitnah von der Verwaltung übermittelt werden. Zu diesem Zweck ist auch eine Änderungen der Geschäftsordnung des Rates notwendig, die kürzere Auskunftszeiten verbindlich festlegt, die die Verwaltung dann konsequent einzuhalten hat.

Ein erstes Signal wäre, dass der Oberbürgermeister sicher stellt, dass die Anfrage zu den RWE-Aktien der Fraktion „FDP und Die STADTGESTALTER“ nunmehr umgehend, bis zum Ende der Osterferien beantwortet wird.

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