06 Aug

Warum klagt die Stadt Bochum nicht wegen hoher Inklusionskosten?

Fraktion “FDP & DIE STADTGESTALTER” erwartet nicht nur formalistische Antwort.

52 Städte und Gemeinden haben beim Verfassungsgerichtshof für das Land Nordrhein-Westfalen eine Kommunale Verfassungsbeschwerde wegen hoher Kosten für die Umsetzung schulischer Inklusion erhoben. Die Stadt Bochum gehört nicht zu den beschwerdeführenden Städten. Stadtsprecher Thomas Sprenger begründet dies damit, dass die Beschwerdeführer im Städte- und Gemeindebund organisiert seien, Bochum aber Mitglied beim Städtetag sei. “Das ist nun eine rein formalistische Begründung, die mit der inhaltlichen Problemlage nichts zu tun hat und die daher recht vorgeschoben klingt”, kritisiert Felix Haltt, Vorsitzender der Fraktion “FDP & DIE STADTGESTALTER” im Rat der Stadt Bochum. “Die spannende Frage ist doch vielmehr, ob die Verwaltung die Mittel, die vom Land NRW für die Umsetzung der schulischen Inklusion für Verfügung gestellt werden, aktuell und zukünftig für ausreichend hält.”

Die klagenden Städte und Gemeinden befürchten, dass das Land trotz einer Absprache mit den Kommunen nicht alle Kosten für das Fachpersonal für Kinder mit Behinderungen an allgemeinen Schulen übernimmt. Haltt: “Wir werden daher zur nächsten Ratssitzung eine Anfrage stellen, wie die Einschätzung der Bochumer Verwaltung ist. Wenn man die Mittel für unzureichend hält, wäre es jedenfalls unverständlich, warum man sich dann nicht auch gerichtlich dagegen wehrt. Dazu bräuchte die Stadt Bochum schließlich nicht den Städtetag, sondern könnte natürlich auch
von sich aus klagen.”

“Wenn das Land immer wieder das Konnexitätsprinzip verletzt, indem es den Kommunen neue Aufgaben überträgt, aber nicht die nötigen Mittel dafür zur Verfügung stellt, muss man irgendwann ein deutliches Zeichen setzen, dass es so nicht geht. Bereits im Juli 2013 hatte ich daher gefordert, dass die Stadt Bochum hinsichtlich der Kosten für die schulische Inklusion die Möglichkeit einer Kommunalen Verfassungsbeschwerde prüft”, so Haltt.

Im Juli 2013 hatte der Rat der Stadt Bochum beschlossen, ein Inklusionsprojekt für Bochum auf den Weg zu bringen. Der Ergänzungsantrag der FDP im Rat, die Landesregierung bei den zur Umsetzung der Inklusion verbundenen Mehrkosten zur Einhaltung des Konnexitätsprinzips aufzufordern, wurden jedoch mit den Stimmen von SPD, Grünen und CDU abgelehnt.

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