Blaue (Park-)Zonen und Handyparking
In Blauen (Park-)Zonen ist das Parken auf allen blau markierten Parkflächen erlaubt. Bewohner mit einer Bewohnerparkerlaubnis können auf den so gekennzeichneten Flächen in der Blauen Zone kostenfrei parken. Für alle anderen ist das Parken zu bestimmten Zeiten (z.B. 09-18 Uhr) kostenpflichtig.
Auf Flächen, die nicht blau markiert sind, gilt in der Blauen Zone ein eingeschränktes Halteverbot, das sogenannte Zonenhalteverbot. Dort darf man nur zum Ein- und Aussteigen oder Be- und Entladen halten, aber nicht parken.
Ladezonen für Geschäfte und Gewerbebetriebe sind orange markiert. Dort darf nur an Werktagen außerhalb der üblichen Geschäftszeiten sowie ganztags an Sonn- und Feiertagen geparkt werden.
Beim Handyparking kann die Parkzeit, nachdem das Auto auf einer kostenflichtigen Parkfläche abgestellt wurde, über das Handy gestartet werden, entweder mit einem Anruf, einer SMS oder über eine App. Wenn der Parkplatz wieder verlassen wird, kann auf gleichem Weg die Parkzeit beendet werden. Einmal im Monat werden die aufgelaufenen Parkgebühren vom Konto oder über ein anderes Bezahlsytem (z.B. per Kreditkarte oder Paypal ) abgebucht.