23 Mai

Klimaneutralität bis 2045 – Ohne drastische und unbequeme Maßnahmen kaum zu schaffen

Verfassungsgericht und Bundesregierung haben eine unverrückbare Vorgabe gemacht: Klimaneutralität ist bis 2045 zu erreichen. Das gilt auch für Bochum. Damit ist der Plan von Rot-Grün gescheitert, die wesentlichen Klimaschutzmaßnahmen nachfolgenden Generationen aufzubürden. Doch wie will Bochum in nur 24 Jahren Klimaneutralität erreichen, wo bisher in Sachen Klimaschutz kaum Nennenswertes unternommen wurde?

Eigentlich war der Plan von SPD und Grünen in Sachen Klimaschutz die Füße still zu halten und zu hoffen, das Problem würde sich von allein erledigen. Entsprechend hatte die Stadt sich im Energie- und Klimaschutzkonzept aus dem Jahr 2015 das unambitionierte Ziel gesetzt, bis 2050 solle der CO2-Ausstoß der Stadt auf 80% (ggü. 1990) reduziert werden.

Rot-Grün wollte das Problem aussitzen statt zu handeln

Das Kalkül und die Hoffnung waren: Angesichts dessen, dass bis 2014 die CO2-Emissionen in der Stadt aufgrund der Abwanderung von energieintensiven Industriebetrieben wie Outokumpu und Opel ohnehin schon auf 50% gesunken war, würde sich eine Senkung um weitere 30%P voraussichtlich aufgrund der fortschreitenden Deindustrialisierung und des zu erwartenden technischen Fortschritts bis 2050, also in weiteren 36 Jahren, ohne größere städtische Maßnahmen schon von selbst ergeben. Die letzte und schwierigste Senkung von 80 auf 100% Senkung könnte man dann Kindern und Enkeln überlassen und wäre so das Problem für diese Generation los.

Verfassungsgericht und Regierung geben vor: Klimaneutralität bis 2045

Doch das Verfassungsgericht hat jetzt einen Strich durch dieses Ansinnen gemacht. Das Gericht urteilte, es gehe nicht an, dass die nach dem Pariser Klimaschutzabkommen notwendigen CO2-Reduktionen weitgehend in die Zukunft verlagert werden, um die Gegenwart mit politisch mutmaßlich unbequemen, drastischen Maßnahmen zu verschonen. Konkret erklärten die Richter, es dürfe nicht einer Generation zugestanden werden, “unter vergleichsweise milder Reduktionslast große Teile des CO2-Budgets zu verbrauchen, wenn damit zugleich den nachfolgenden Generationen eine radikale Reduktionslast überlassen und deren Leben umfassenden Freiheitseinbußen ausgesetzt würde” (1 BvR 2656/18, 1 BvR 78/20, 1 BvR 96/20, 1 BvR 288/20 vom 24. März 2021).

Klimaschutzpolitik in Bochum ist gescheitert. Viel Zeit vertan. Neuanfang bei Null.

Eine schallende Ohrfeige auch für die städtische Klimapolitik von SPD und Grünen, die sich bisher darauf beschränkt hatte, symbolisch und öffentlichkeitswirksam 2019 den Klimanotstand auszurufen, ohne irgendwelche Taten folgen zu lassen.

Zwar hatte man in Bochum bis 2015 viel Papier für Klimaschutzkonzepte vollgeschrieben und dort eine schier endlose Zahl an Maßnahmen werbewirksam angekündigt, doch umgesetzt wurden davon bisher nur die wenigsten (Klimaschutz, viel Papier, wenig Greifbares). Welche Maßnahmen wie mit welcher Wirkung umgesetzt wurden und werden, weiß die Stadt zudem selbst nicht, denn eine geordnete Abarbeitung der Maßnahmen gab es nie. Ein Controlling, mit dem gesteuert und kontrolliert wird, welche Maßnahme sich in welchem Umsetzungsstadium befindet, wurde mangels Interesses an solchen Informationen nie eingerichtet. Klimaschutzpolitik wurde in Bochum immer nur für die Galerie betrieben, ernsthaft etwas für den Klimaschutz zu tun, war nie das Ziel.

Auf diese Weise wurde viel Zeit vertan. Spätestens seit den 90er Jahren war das Klimaerwärmungsproblem und der dringende Handlungsbedarf bekannt. Erst 2009 reagierte die Stadt mit einem wenig ambitionierten Klimaschutzkonzept, dass dann 2015 fortgeschrieben wurde. Das 2-Grad-Ziel wurde bereits Ende der 90er-Jahre formuliert. Ab 2000 hätte eine konsequente städtische Klimapolitik mit dem Ziel Klimaneutralität bis spätestens Mitte des Jahrhunderts zu erreichen, verfolgt werden müssen. Bis heute, 2021 passierte nichts Nennenswertes (Bochum muss deutlich mehr tun fürs KlimaWas muss Bochum tun, damit die Stadt bis 2040 klimaneutral ist). Über zwei Jahrzehnte wurden vergeudet. Jetzt verbleiben nur noch 24 Jahre um das Ziel zu erreichen, für dessen Erreichung man eigentlich mindestens 45 Jahre Zeit gehabt hätte.

Andere Städte zeigen, dass es auch anders gegangen wäre, hätte die Stadt frühzeitig und ernsthaft das Ziel verfolgt, alles dafür zu tun, kein CO2 mehr zu emittieren. So wird Kopenhagen bereits 2025 klimaneutral sein (Klimaneutral bis 2025 – was die Welt von Kopenhagen lernen kann).

Die unnötige Zeitvergeudung in Bochum hat zur Folge, dass es in der noch verbleibenden stark verkürzten Zeit zu unbequemen, drastischen Maßnahmen kommen muss, um das Ziel zu erreichen. Die Maßnahmen, die SPD und Grüne den nachfolgenden Generationen aufbürden wollten, müssen jetzt noch in unserer Generation umgesetzt werden. Die fehlende Bereitschaft von Rot-Grün rechtzeitig zu handeln hat die Stadt in eine Notlage gebracht. Jetzt muss überstürzt mit riesigem Finanzaufwand in kaum mehr als zwei Jahrzehnten umgesetzt werden, was eigentlich mindestens das doppelte an Zeit benötigen würde. Ein Kraftakt ohne gleichen ist erforderlich, um das vorgegebene Ziel, Klimaneutralität bis 2045 zu erreichen.

Was muss jetzt in Bochum in Sachen Klimaschutz dringend geschehen?

In Bochum entfallen 39% des CO2-Ausstoßes auf den Verkehr. 31% auf die Wirtschaft, 28% auf die Haushalte, 2% auf städtische Gebäude. Auf den Anteil, den die Wirtschaft erzeugt, hat die Stadt so gut wie keinen Einfluss, dieser sinkt aber kontinuierlich aufgrund der fortschreitenden Deindustrialisierung und steigendem technologischem Fortschritt.

CO2-Emissionen nach Sektoren, Stadt Bochum

Bei den Haushalten ist der Einfluss der Stadt größer, aber auch begrenzt. Bei der Stromerzeugung kann die Stadt darauf hinwirken, dass die Stadtwerke nur noch klimaneutral erzeugten Strom verkaufen. Bei der Wärmeerzeugung für das Heizen wird es schon schwieriger. Eine Umstellung aller Heizungsanlagen, die heute noch mittels Verbrennung fossiler Brennstoffe funktionieren, insbesondere auf Erdwärmepumpen, Solarthermie und regenerativ erzeugte Fernwärme, kann die Stadt nicht erzwingen. Sie kann die Umstellung nur fördern und beste Voraussetzungen schaffen, dass möglichst viele private Eigentümer*innen sich dafür entscheiden eine solche Umstellung vornehmen.

Im Bereich der Abfallwirtschaft wiederum hat die Stadt die Fäden selbst in der Hand. Es ist nur eine Frage der Zeit bis der bisher von SPD und Grünen abgelehnte von STADTGESTALTERn und FDP vorgeschlagene Plan, Bochum zur “Zero-Waste-City” zu machen, vom Stadtrat beschlossen wird (Bochum soll “Zero-Waste-City” werden).

Auch bei den städtischen Gebäuden kann die Stadt alle erforderlichen Maßnahmen selbst beschließen, damit auf auf diesem Gebiet bis 2045 Klimaneutralität erreicht wird. Das wird allerdings teuer. Städtische Neubauten können noch recht einfach gleich klimaneutral gebaut werden. Die städtischen Altbauten alle umzurüsten um den Ausstoß von CO2 zu minimieren, wird allerdings ein gigantisches Sanierungsprogramm erfordern. Hier rächt sich, dass man nicht schon seit Jahren möglichst klimaneutral baut. Denn jetzt müssen selbst städtische Gebäude mit hohem Finanzaufwand saniert und umgerüstet werden, die vor nicht mal 10 Jahren gebaut wurden.

Der größte Knackpunkt bei den CO2-Einsparungen stellt der Verkehr dar. Bis 2045 muss der Anteil am Modalsplit bei Radverkehr und ÖPNV erheblich gesteigert werden. Anzustreben wäre, den Anteil beim Rad von 7 auf 25% zu steigern und den des ÖPNV von knapp über 15% auf 30% zu verdoppeln. Damit würde sich der Anteil des Autoverkehrs auf 24% reduzieren. Diesen Anteil ab 2045 mit E-Fahrzeugen zurück zu legen, für die der Strom CO2-neutral erzeugt wird, erscheint realistisch.

Auch sollte es möglich sein in 5-10 Jahren ein komfortables Radwegenetz aus dem Boden zu stampfen, mit dem der Radverkehrsanteil auf 25% gesteigert werden kann. Der Finanzaufwand ist überschaubar. Mit 100 Mio. Euro in 10 Jahren, sollte sich dieses Ziel erreichen lassen.

Beim ÖPNV sieht es anders aus. Planung und Bau von schnellen und leistungsfähigen neuen ÖPNV-Linien ist erheblich teurer und dauert 7-15 Jahre. Damit der Anteil des ÖPNV am Modalsplit bis 2045 verdoppelt werden kann, müssen schon heute die Planungen für ein stark erweitertes ÖPNV-Netz auf den Weg gebracht werden. In diesem Bereich herrscht in Bochum allerdings seit Jahrzehnten Stillstand. Die Bogestra ist bisher an einer Ausweitung des Netzes desinteressiert. Das ÖPNV-Netz der Bogestra basiert bis heute im Kern auf Buslinien, also einem Verkehrsmittel, dass bei den Nutzern, wegen seiner Unzuverlässigkeit, mangelndem Fahrtkomfort und seiner Langsamkeit unbeliebt ist und mit dem man keine neuen Fahrgäste für den ÖPNV gewinnen kann. Die Schaffung eines leistungsfähigen Schnellverkehrsnetzes auf Basis von Straßen-, Stadt- und Seilbahnen wie es in Großstädten sonst üblich ist, ist aufgrund der baulich engen Gegebenheiten in der Stadt jedoch langwierig und mit besonderen Herausforderungen verbunden.

Die Stadt muss den öffentlichen Nahverkehr in der Stadt quasi neu erfinden und das wird 3-stellige Millionenbeträge kosten. Da in den letzten Jahrzehnten versäumt wurde erste neue Linien zu planen und zu bauen und die dafür verfügbaren Fördermittel (in der Regel 90% der Baukosten) beim Land abzugreifen, müssen jetzt aufgrund des Zeitdrucks viele Neubauprojekt parallel in Angriff genommen werden. Es ist nicht anzunehmen, dass die Stadt für alle Projekte Fördergelder erhält. Weil der Ausbau des ÖPNV-Netzes Jahrzehnte zu spät beginnt, wird die Stadt erhebliche Beträge selbst aufbringen müssen.

PARTEI und STADTGESTALTER wollen in der nächsten Ratssitzung Weichen für Klimaneutralität bis spätestens 2040 stellen

2021 steht die Stadt also an einem Wendepunkt, die Rot-Grüne Politik, die wesentlichen Klimaschutzmaßnahmen auf die nachfolgenden Generationen zu verschieben ist gescheitert. Die Stadt steht wieder am Anfang. Da der Stadt nur 24 Jahre Zeit verbleiben, um die Stadt klimaneutral zu gestalten, muss sofort gehandelt, weitere Monate und Jahre mit Däumchen drehen vergehen zu lassen wie nach Ausrufung des Klimanotstandes, kann sich die Stadt nicht mehr leisten.

Die Fraktion “Die PARTEI und STADTGESTALTER” hat für die Ratssitzung im Mai einen Antrag auf den Weg gebracht, mit dem die Stadt verbindlich verpflichtet wird alle Maßnahmen auf den Weg zu bringen, die zur Erreichung des Ziels einer klimaneutralen Stadt bis spätestens 2040 erforderlich sind (Antrag 20211586). Zusätzlich wird die Fraktion einen Haushaltsantrag einbringen, mit ab 2022 die insbesondere zur Umsetzung der Verkehrswende erforderlichen Haushaltsmittel zur Verfügung gestellt werden. Das sollen zunächst 20 Mio. Euro pro Jahr sein. In der Ratssitzung am 27.05 werden die Bürger*innen sehen, ob die Bochumer Stadtpolitik in Sachen Klimaschutz endlich bereit ist zu handeln.

28 Mrz

Stadtrat lehnt Beiräte für Jugend, Menschen mit Behinderung und Senioren ab.

Zur Kommunalwahl versprachen eigentlich alle Parteien und Gruppierungen mehr Bürgerbeteiligung, bei der Ratssitzung am Donnerstag zeigte sich, richtig ernst nehmen SPD, Grüne und CDU diese Zusage allerdings offenbar nicht.

Politik für Bürger*Innen heißt Politik mit Bürger*Innen. Insbesondere die von politischen Entscheidungen betroffenen Menschen müssen möglichst gut über die laufenden politischen Vorhaben informiert werden. Darüber hinaus müssen sie viel mehr Gelegenheiten bekommen sich mit diesen zu beschäftigen, ihre Einschätzungen dazu abzugeben sowie Anregungen dazu einzubringen. In letzter Konsequenz müssen auch mehr Möglichkeiten geschaffen werden, dass die Betroffenen, wo es möglich und sinnvoll ist, mitentscheiden können. Das alles zusammen macht echte politische Teilhabe und Bürgerbeteiligung aus.

Echte Interessenvertretungen von Jugendlichen, Senioren und behinderten Menschen

Für eine bessere Beteiligung von Menschen mit speziellen Bedürfnissen sieht die Gemeindeordnung NRW eine besondere Möglichkeit vor (§ 27a GO-NRW) vor, die Einrichtung von Beiräten für besondere gesellschaftliche Interessengruppen.

Die Idee solcher Interessenvertretungen ist, dass gesellschaftliche Gruppen wie Senioren, Jugendliche oder Menschen mit Behinderung, aus Ihrer Mitte eigene Vertreter*innen in einen Beirat der Stadt wählen können, der sich dann mit den Vorlagen des Stadtrates beschäftigt, die die entsprechenden Gruppen besonders betreffen. Zum Beispiel würde sich der Beirat für behinderte Menschen besonders mit dem Ausbau von Straßen befassen und darauf hinwirken, dass dieser auch wirklich barrierefrei erfolgt. Jugendliche würden in ihrem Beirat darauf achten, dass der Ausbau von Plätzen und Angebote für Jugendliche auch in ihrem Sinne erfolgen. Senioren hätten ein besonderes Augenmerk darauf wie die Pflegeplanung der Stadt erfolgt und dass es in diesem Bereich ein attraktives Angebot gibt, das auch der Nachfrage gerecht wird.

Derartige Beiräte hätten gleichzeitig das Recht eigene Anregungen und Vorschläge zu entwickeln und diese dem Rat direkt zur Entscheidung vorzulegen. Auch sind solche Beiräte der Ort, wo alle Vorlagen der Verwaltung mit Ratsmitgliedern diskutiert werden können. Denn einem funktionierenden Beirat sollten neben den Interessenvertreter*innen der entsprechenden gesellschaftlichen Gruppen auch Ratsmitglieder aller Fraktionen angehören.

In Bochum fehlt Jugendlichen, Senioren und Menschen mit Behinderung eine echte politische Interessenvertretung

Derartige Beiräte gibt es in Bochum bisher leider nicht. Die “Beiräte” genannten Gremien des Rates sind rechtlich keine Interessenvertretungen gesellschaftlicher Gruppen, sondern Ausschüsse mit lediglich beratender Funktion, deren Mitglieder von den Fraktionen regelmäßig mit Parteifreunden besetzt werden. Die Beiratsmitglieder werden also nicht von den betroffenen gesellschaftlichen Gruppen gewählt oder bestimmt.

Auch gibt es solche unechten “Beiräte” nur für Senioren (“Leben im Alter”) und für Frauen (“Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation”). Jugendliche verfügen über gar keine Interessenvertretung in der Politik, Menschen mit Behinderung ebenso wenig. Immerhin gibt es aber die von engagierten Menschen mit Behinderung organisierte Arbeitsgemeinschaft für Behinderte, die von der Verwaltung über viele Planungen informiert und um eine Einschätzung gebeten wird. Eine offizielle und echte Interessenvertretung für Menschen mit Behinderung, die mit den entsprechenden Rechten eines Beirats ausgestattet ist, stellt die Arbeitsgemeinschaft jedoch nicht dar, auch wenn die AG immer wieder durch ihre gewissenhafte Arbeit und nachdrückliche Interessenvertretung auffällt.

PARTEI und STADTGESTALTER haben die Schaffung echter Beiräte vorgeschlagen

Aufgrund der dargestellten Defizite bei der Bürgerbeteiligung der genannten gesellschaftlichen Gruppen im Stadtrat hatte die Fraktion “Die PARTEI und STADTGESTALTER” in der letzten Ratssitzung beantragt entsprechende echte Interessenvertretungen für Senioren, Jugendliche und Menschen mit Behinderungen mit vollen Mitwirkungsrechten von Beiräten gemäß § 27a GO-NRW zu schaffen:

Jugendbeirat – “Jugendparlament”: Dieses Gremium sollte die jungen Menschen unter 16 repräsentieren, die bei der Kommunalwahl keine Stimme haben. In den Schulen sollten die Vertreter*innen für dieses Gremium gewählt werden.

Seniorenbeirat: Die Interessenverteter*innen dieses Beirats sollten sich bereits im Rentenalter befinden. Diese könnten von den Senioren im Rahmen der Kommunal- oder einer anderen stadtweiten stattfindenden Wahl mit gewählt werden.

Beirat für Menschen mit Behinderungen: Die Mitglieder dieses Beirats sollten von den Interessengruppen der behinderten Menschen benannt werden. Wobei darauf zu achten ist, dass die unterschiedlichsten Behinderungen im Beirat durch entsprechende Vertreter repräsentiert werden, also u.a. Blinde und Sehbehinderte, Gehörlose, Sprachbehinderte, Körperbehinderte.

Neben den Interessenvertreter*innen der gesellschaftlichen Gruppen sollten den Beiräten nach dem Vorschlag von PARTEI und STADTGESTALTERn Vertreter*innen aller Fraktionen des Rates angehören, jedoch ohne Antrags- und Stimmrecht. Jeweils ein/e Vertreter*in der Beiräte sollte zudem berechtigt sein, an allen Ausschusssitzungen des Rates, mit beratender Stimme teilzunehmen.

SPD, Grüne und CDU lehnen die Beteiligung von echten Interessenvertretungen ab

Leider waren insbesondere SPD, Grüne und CDU nicht bereit den entsprechenden gesellschaftlichen Gruppen mit ihren besonderen Bedürfnissen mehr politische Teilhabe einzuräumen. So erklärte der Fraktionsvorsitzende der SPD, es reiche aus, dass die Bedürfnisse der Jugendlichen in Bochum im Rahmen der Jugendforen abgefragt würden, eine weitergehende Beteiligung, insbesondere sich bei den aktuellen politischen Entscheidungen, die Jugendliche betreffen, direkt einzubringen, lehnten sowohl er wie seine Fraktion ab. Grüne und CDU stimmten ebenfalls gegen den Antrag von PARTEI und STADTGESTALTERn. Auch sie sahen keinen Anlass den Menschen mehr Beteiligung zu ermöglichen.

Dabei waren die Anregungen und Impulse aus den beiden bestehenden Beiräten für Frauen und Senioren in der Vergangenheit doch eher spärlich gesät. Als echte Interessenvertretungen der entsprechenden Gruppen fielen die “Beiräte” nur sehr vereinzelt auf. Hier besteht also weiter Handlungsbedarf. Das Ziel aller Fraktionen sollte es sein Jugendliche, Senioren und Menschen mit Behinderung aktiv an den politischen Entscheidungen zu beteiligen. Dafür muss die Politik aber auch bereit sein den Beiräten die erforderlichen Rechte und Beteiligungsmöglichkeiten einzuräumen. Beiräte sollten nicht als Alibi eingerichtet werden. Ziel sollte es nicht sein, die Beiräte mit Parteifreunden zu besetzen, damit diese möglichst wenig den politischen Alltag des Stadtrates stören.

Die Fraktion “Die PARTEI und STADTGESTALTER” wird weiter an der Forderung festhalten, dass die Stadt Bochum echte Interessenvertretungen für Jugendliche, Senioren und Menschen mit Behinderungen schafft. Die Fraktion ist zuversichtlich, dass auch SPD, Grüne und CDU in nicht allzu ferner Zukunft ihren Widerstand gegen echte Interessenvertretungen der entsprechenden gesellschaftlichen Gruppen aufgeben werden.

31 Jan

Wie geht es mit der Besetzung der Ausschüsse weiter?

Das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen hat angeordnet, die am 17.12 gewählten Ausschüsse des Rates sind aufzulösen und neu zu bilden. Doch kommt es dazu schon in der Ratssitzung am 04.02. oder wird eine Sondersitzung des Stadtrates Ende Februar erforderlich?

Aufgrund der bisherigen, sehr umfangreichen wie eindeutigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts sowie des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen wenig überraschend, hat das Verwaltungsgericht Gelsenkirchen dem Antrag der Fraktion “Die PARTEI und STADTGESTALTER” Recht gegeben und festgestellt, dass die Bildung der Ausschüsse in der Dezemberratssitzung dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes widersprach, da die Ausschüsse nicht spiegelbildlich zum Rat gebildet wurden. Entsprechend verfügte das Gericht, dass die Ausschüsse aufzulösen und neu zu bilden seien.

Verwaltungsgericht Gelsenkirchen: Die Ausschüsse des Rates sind aufzulösen und neu zu bilden

Auszug aus dem Beschluss des VG Gelsenkirchen

In der Ratssitzung am 17.12. hatten Grüne und CDU den Fraktionen von FDP bzw. “UWG: Freie Bürger” je zwei Stimmen geliehen, so dass diese einen stimmberechtigten Ausschusssitz auf Kosten der Fraktion “Die PARTEI und STADTGESTALTER” erlangen konnten (Grüne und CDU maßen sich an zu bestimmen, wer in den Ausschüssen des Stadtrats abstimmen darf, Beitrag vom 27.12.20). Das Demokratieprinzip des Grundgesetzes sieht hingegen vor, dass die durch die Wähler bei der Kommunalwahl bestimmten Kräfteverhältnisse der Fraktionen im Rat sich auch in allen Ausschüssen wieder spiegeln müssen. Folgerichtig kam das Verwaltungsgericht zu dem Schluss, dass der größeren Fraktion von PARTEI und STADTGESTALTERn ein stimmberechtigter Sitz eher zusteht als den kleineren Fraktionen von FDP und “UWG: Freie Bürgern”.

Wie geht es mit der Neubesetzung der Ausschüsse weiter?

Gemäß der vorliegenden Anordnung des Verwaltungsgerichts müssten die Ausschüsse des Rates also in der Ratssitzung am 04.02. neu gewählt werden. Dabei würde die Fraktion von PARTEI und STADTGESTALTERn einen stimmberechtigten Sitz erlangen, die Fraktionen von FDP und “UWG: Freien Bürgern” würden den verbleibenden Sitz bei einer Ausschussgröße von 15 Sitzen jeweils unter sich auslosen.

Diese Vorgehensweise widerspräche allerdings den bisherigen Absprachen der großen Fraktionen mit FDP und “UWG: Freien Bürgern”, bei denen SPD, Grüne und CDU den kleinen Fraktionen einen Sitz in den Ausschüssen zugesichert haben, wenn diese sie im Gegenzug bei der Besetzung der Aufsichtsgremien der städtischen Unternehmen und Einrichtungen unterstützen. Um beiden Fraktionen bei einer Ausschussgröße von 15 Mitgliedern je einen stimmberechtigten Sitz zu verschaffen, müsste eine der Fraktionen von SPD, Grünen und CDU auf einen Sitz zu Gunsten der beiden kleinsten Ratsfraktionen verzichten. Das ist nicht unbedingt zu erwarten.

Daher hatte die Fraktion “Die PARTEI und STADTGESTALTER” bereits im Klageverfahren angeregt, dass der Rat der Stadt die Zahl der Ausschusssitze auf 17 erhöht, damit einer der beiden zusätzlichen Sitze FDP und “UWG: Freien Bürgern” zufallen und damit auf das Losverfahren verzichtet werden könnte. Diesen Vorschlag hat die Fraktion von PARTEI und STADTGESTALTERn nun erneut den anderen Fraktionen unterbreitet.

Bei der Erhöhung der Sitzzahl der Ausschüsse um zwei Sitze müssten sich allerdings die Fraktionen von SPD, Grünen und CDU einig werden, wer von ihnen den zweiten zusätzlichen Sitz in den verschiedenen Ausschüssen erhalten soll.

Denkbar ist, dass die großen Fraktionen in dieser Frage nicht einig werden oder sie nicht mehr gewillt sind, die Zahl der Ausschusssitze zu erhöhen um FDP und “UWG: Freien Bürgern” je einen stimmberechtigten Sitz in den Ausschüssen zuzusichern.

Eher unwahrscheinlich ist, dass die großen Fraktionen sich darüber einig werden, doch noch gegen den Beschluss des Verwaltungsgerichts beim Oberverwaltungsgericht vorzugehen. Aufgrund der bisherigen, sehr umfangreichen wie eindeutigen Rechtsprechung des Bundesverwaltungsgerichts wie des Oberverwaltungsgerichts des Landes Nordrhein-Westfalen (OVG NRW) sind die Erfolgsaussichten einer Beschwerde gegen den Beschluss als gering einzuschätzen. Darüber hinaus bestätigt das OVG NRW in deutlich über 90% der Fälle die Beschlüsse der Verwaltungsgerichte.

Wann erfolgt die Neubesetzung?

Würden die großen Fraktionen in der Ratssitzung am 04.02, dennoch entscheiden den Rechtsstreit weiter zu führen, würden die Ausschüsse zunächst nicht am 04.02. aufgelöst und neu gebildet. Bis voraussichtlich Mitte Februar würde dann das OVG NRW eine Entscheidung fällen, die mit großer Wahrscheinlichkeit die Anordnung der Auflösung und Neubildung der Ausschüsse des Verwaltungsgerichts bestätigen würde. In diesem Fall müsste der Rat dann, bevor die Ausschüsse im März wieder tagen noch im Februar zu einer Sondersitzung zusammenkommen um der gerichtlichen Anordnung Folge zu leisten und die Ausschüsse neu zu wählen. Auch angesichts der Pandemiesituation fragt sich, ob ein solches Vorgehen sinnvoll ist, statt die Neubesetzung gleich in der regulären Ratssitzung am 04.02. vorzunehmen.

Insgesamt ist also sehr wahrscheinlich, dass der Rat schon am 04.02. die Ausschüsse auflösen und neu bilden wird.

Ausschuss für “Kinder, Jugend und Familie”

Auch wird die Fraktion “Die PARTEI und STADTGESTALTER” bei der Ratssitzung am 04.02. einen beratenden Sitz im Ausschuss für “Kinder, Jugend und Familie” erhalten. Wurde noch in der Ratssitzung im Dezember vom Oberbürgermeister die Ansicht vertreten, dies sei rechtlich nicht möglich, wird auch hier nunmehr die rechtliche Einschätzung der Fraktion “Die PARTEI und STADTGESTALTER” von der Verwaltung anerkannt.

Besetzung der Beiräte des Rates

In der gleichen Ratssitzung wird darüber hinaus noch die Besetzung zweier weiterer beratender Ausschüsse des Stadtrates vorgenommen, über die in der neuen Wahlperiode bisher noch nicht abgestimmt wurde. Auch in den Beiräten für „Frauen, Geschlechtergerechtigkeit und Emanzipation“ sowie für “Leben im Alter”, die mit jeweils 13 sachkundigen Bürgern besetzt werden sollen, steht der Fraktion PARTEI und STADTGESTALTERn aufgrund der Spiegelbildlichkeit wie in allen vom Rat abgeleiteten Gremien je ein Sitz zu. Nach dem Beschluss des Verwaltungsgerichts zur Besetzung von Ausschüssen ist nicht zu erwarten, dass sich hier eine rechtswidrige Besetzung wiederholen wird.

Insgesamt ist also zu hoffen, dass mit der Ratssitzung am 04.02. die Besetzung der Gremien des Stadtrats abgeschlossen werden kann und der Rat damit in den nächsten Monaten wieder Zeit findet sich vermehrt den wichtigen inhaltlichen Fragen und Aufgaben der Stadtpolitik zuzuwenden.

27 Dez

Grüne und CDU maßen sich an zu bestimmen, wer in den Ausschüssen des Stadtrats abstimmen darf

Die Fraktionen von Grünen und CDU im Bochumer Stadtrat haben die Wahl der Ratsausschüsse so beeinflusst, dass nur die kleinen Fraktionen einen stimmberechtigten Sitz in den Ausschüssen des Rates bekommen konnten, die ihnen genehm sind. Warum dieses Vorgehen voraussichtlich rechtswidrig ist und in NRW bisher ohne Beispiel:

Mit Leihstimmen von Grünen und CDU konnten die kleinsten Fraktionen des Rates von FDP und UWG: Freien Bürgern” einen stimmberechtigten Sitz in den Ausschüssen des Rates erlangen. Gleichzeit wurde so verhindert, dass die um einen Sitz größere Fraktion “Die PARTEI und STADTGESTALTER” in den Ausschüssen mit einem stimmberechtigten Sitz vertreten ist. Die Fraktion aus PARTEI und STADTGESTALTER n wird daher beim Verwaltungsgericht Gelsenkirchen beantragen, dass das Gericht feststellt, dass die Wahlen vom 17.12.20 zur Besetzung der Ausschüsse ungültig waren.

Stadtrat und Ausschüsse des Rates müssen spiegelbildlich besetzt sein

Das Grundgesetz sieht vor, dass die Ausschüsse des Stadtrates spiegelbildlich zum Rat zu besetzen sind. Da der Stadtrat Entscheidungen des Rates an die Ausschüsse delegiert, muss auch dort nach denselben Mehrheitsverhältnissen abgestimmt werden wie im Rat. Die von den Wählern bei der Kommunalwahl bestimmten Mehrheiten müssen sich auch in den Ausschüssen des Rates widerspiegeln.

Die Rechtsprechung von Bundesverwaltungs- und Bundesverfassungsgericht ist diesbezüglich eindeutig: “Nach der Rechtsprechung des Bundesverfassungsgerichts (BVerfGE 80, 188) muss grundsätzlich jeder Ausschuss … ein verkleinertes Bild des Plenums sein und in seiner Zusammensetzung die Zusammensetzung des Plenums widerspiegeln. …. die [Ausschüsse] dürfen nicht unabhängig von dem Stärkeverhältnis der Fraktionen besetzt werden … [Die Ausschüsse anders als nach dem Spiegelbild der Mehrheitsverhältnisse im Rat zu besetzen] „widerspricht dem Demokratieprinzip des Grundgesetzes (BVerwG 8 C 18.03).”

Diese sich aus dem Grundgesetz ergebende Vorgabe wird in einigen Bundesländern dadurch sichergestellt, dass die Ausschussmitglieder, anders als in NRW, entsprechend ihrer Stärkeverhältnisses von den Fraktionen benannt und nicht durch den Rat gewählt werden.

Besetzung der Ausschüsse nach Gutdünken von Grünen, CDU und SPD

Dass die Ausschüsse in NRW nicht von den Fraktionen besetzt, sondern durch den Rat gewählt werden, haben die großen Ratsfraktionen des Bochumer Rats (Grüne, CDU und SPD) bei den Wahlen am 17.12 zu Nutze gemacht, um nach ihren Interessen zu bestimmen, welche kleinen Fraktionen in den Ausschüssen Stimmrecht besitzen sollen und welche nicht.

Zu diesem Zweck stellten die Fraktionen in der entsprechen Ratssitzung einen gemeinsamen Antrag, der dann durch ein entsprechendes fraktionsübergreifendes Abstimmungsverhalten durchgesetzt wurde (Antrag 20203123). Ziel dieses Vorgehen war, den Fraktionen von FDP und “UWG: Freien Bürgern” zu einen stimmberechtigten Sitz in den Ausschüssen zu verhelfen und einen entsprechenden Sitz für die Fraktion “Die PARTEI und STADTGESTALTER” zu verhindern und damit die Spiegelbildlichkeit der Besetzung von Rat und Ausschüssen außer Kraft zu setzen.

Gemäß dem Prinzip der Spiegelbildlichkeit von Rat und Ausschüssen, stünde ein stimmberechtigter Sitz in den Ausschüssen allerdings zunächst der Fraktion “Die PARTEI und STADTGESTALTER” zu, da diese im Rat der Stadt über einen Sitz mehr verfügt (4 Sitze) als die beiden Fraktionen von FDP und “UWG: Freien Bürgern” (jeweils 3 Sitze) (Variante 0, Möglichkeiten der Reststimmenverwertung)

Um FDP und “UWG: Freien Bürgern” einen stimmberechtigten Sitz zu verschaffen, liehen die Grünen der FDP zwei Stimmen und die CDU der Fraktion „UWG: Freie Bürger“ ebenfalls zwei Stimmen. Gemäß Absprache stimmten die beiden Grünen Ratsmitgliedern Olaf Krause und Wolfgang Cordes somit nicht für die Wahlliste der eigenen Fraktion, sondern für die Liste der FDP und das selbst dann nicht, wenn sie selbst über die Liste der Grünen in einen der Ausschüsse gewählt werden sollten. In gleicher Weise verhielten sich die beiden CDU-Ratsmitglieder Julian Meischein und Hans Henneke. Sie stimmten in allen Wahlen für die Liste der Fraktion „UWG: Freie Bürger“. Ebenfalls stimmten sie dann nicht für die CDU-Liste, wenn sie selbst über die entsprechende CDU-Liste in einen der Ausschüsse gewählt werden sollten.

So erhöhte sich bei den Ausschusswahlen die Zahl der Stimmen, die auf die Fraktionen von FDP und “UWG: Freien Bürgern” entfielen, jeweils von 3 auf 5 (+66%). Entsprechend erlangten beide Fraktionen je einen ordentlichen Sitz in den Ausschüssen, die Fraktion „Die PARTEI und STADTGESTALTER“, die im Rat eigentlich über einen Sitz mehr verfügt als die Fraktionen von FDP und “UWG: Freien Bürgern”, konnte dagegen keinen stimmberechtigten Sitz erlangen.

Das rechtswidrige Verfahren der Reststimmenverwertung

Mit der Bildung von Zählgemeinschaften, wie im vorliegenden Fall geschehen, kann ein fraktionsübergreifender Zusammenschluss mehrerer großer Fraktionen hinsichtlich der Besetzung der Ausschüsse fast jedes gewünschte Ergebnis durchsetzen und nach eigener Interessenlage  bestimmen, welche der kleinen Fraktionen in den Ausschüssen des Rates mit Stimmrecht vertreten sind und welche nicht.

Dazu werden, wie im vorliegenden Fall, die für die Erreichung der eigenen Sitze im Ausschuss nicht erforderlichen Stimmen (Reststimmen), an andere Fraktionen abgegeben, damit diese zum Nachteil anderer Fraktion zusätzliche Sitze gewinnen können. Dieses Vorgehen wird als “Reststimmenverwertung bezeichnet und ist gemäß Rechtsprechung des Bundeverwaltungsgerichts rechtswidrig: “Ein erst nach der Kommunalwahl vereinbartes „ad hoc-Bündnis zum Zweck der besseren Reststimmenverwertung“, das sich nur zur Gewinnung eines mathematischen Vorteils bei dem anschließenden Verteilungsverfahren gebildet hat, [darf] nicht Grundlage der Sitzverteilung in den Ausschüssen sein. (BVerwG 8 C 18.03 https://www.wahlrecht.de/wahlpruefung/20031210.htm).”

Im vorliegenden Fall verfügt die SPD-Fraktion je nach Stimmenkonstellation über 2-3 überschüssige Reststimmen, die Grünen über 3-4, die CDU wiederum über 2-3. Mit diesen insgesamt mindestens 7 überschüssigen Stimmen können die genannten Fraktionen fast nach Belieben kontrollieren und entscheiden, welche Fraktion in den Ausschüssen mit einem stimmberechtigten Sitz vertreten sind und welche nicht. Mit entsprechenden Stimmverteilungen haben die drei großen Fraktionen die Möglichkeit nach gut Dünken eine bis zwei der drei kleinsten Fraktionen aus den Ausschüssen des Rates raus zu halten (Tabelle, Varianten möglicher Reststimmenverwertungen).

Varianten der Reststimmenverwertung, Ausschusswahlen Bochumer Stadtrat

So hätten die drei größten Fraktionen ihre überschüssigen Stimmen auch so verteilen können, dass die beiden Fraktionen von FDP und “UWG: Freie Bürgern” ohne ordentlichen Sitz geblieben wären (Variante D) oder die Fraktionen FDP und „Die PARTEI und STADTGESTALTER” (Variante C) oder die beiden Fraktionen „UWG: Freie Bürger“ und „Die PARTEI und STADTGESTALTER“ (Variante B) oder eben so, dass nur eine der drei genannten Fraktionen ohne ordentlichen Sitz geblieben wäre (Varianten A, E und F).

Reststimmenverwertung mit hoher Wahrscheinlichkeit rechtlich nicht zulässig

Es ist schwer vorstellbar, dass Verwaltungsgerichte, entgegen der bisherigen, überaus umfangreichen Rechtsprechung bis hin zum Bundesverfassungsgericht es nunmehr zulassen, dass große Fraktionen durch die beschriebene Reststimmenverwertung nach Belieben bestimmen können, welche kleinen Fraktionen in den Ausschüssen vertreten sind und welche nicht. Die Erfolgsaussichten der Klage von “Die PARTEI und STADTGESTALTER dürfte daher nicht schlecht sein.

Vielmehr ist davon auszugehen, dass die Gerichte auch die beschriebene, in NRW erstmalig angewandte Methode der Reststimmenverwertung als rechtswidrig ansehen werden und ausdrücklich verbieten, dass große Fraktionen anderen Fraktionen stimmen leihen, um damit die Spiegelbildlichkeit von Rat und Ausschüssen zu unterlaufen.

Eine Abstimmung von Ratsmitgliedern für Wahllisten anderer Parteien und Gruppierungen dürften damit nur rechtlich zulässig sein, wenn die eigene Partei oder Gruppierung keine eigene Wahlliste für die Ausschussbesetzung aufgestellt hat.

Das Demokratieprinzip hat für Grüne und CDU offenbar wenig Bedeutung

Abschließend sei angemerkt, dass das beschriebene Vorgehen ein zwiespältiges Verhältnis, insbesondere der Ratsmitglieder von Grünen und CDU, zum Demokratieprinzip und den damit verbundenen Minderheitsrechten offenbart. Den in beiden Fraktionen erstmals im Rat vertretenen Ratsmitgliedern mag man zu Gute halten, dass sie mit den entsprechenden Grundprinzipien noch nicht vertraut sind, zumindest diejenigen, die schon länger dabei sind, haben sich bei der Wahl der Ausschüsse allerdings bewusst für Machtspielchen und gegen die Achtung des Demokratieprinzips und die Wahrung der Minderheitenrechte entschieden.

29 Nov

Bochumer Jugend – Die vernachlässigte Generation

Die Zahl der jungen Menschen in der Bochumer Stadtgesellschaft hat stark abgenommen und damit auch ihre Bedeutung. Während die Bedürfnisse der älteren Menschen häufig im Vordergrund der Stadtpolitik stehen, werden Anliegen der jungen Menschen viel zu wenig beachtet.

1980 waren noch 21,3 % der Bochumer und Wattenscheider jünger als 19 Jahre, Seit 2010 sind es nur noch knapp über 15 % (2010; 15,2%), 2019 immerhin wieder 15,7% (Altersstruktur der Bevölkerung in NRW 1980 bis 2019).

Bei den Schulen, der Mobilität und in Zeiten der Corona-Krise zeigt sich, dass die Stadt die Infrastruktur, die für junge Menschen wichtig ist über Jahrzehnte vernachlässigt hat. Bei den Bereichen Schulden und Umwelt wird sichtbar, dass die älteren Generationen lange auf Kosten der nachfolgenden Generationen gelebt haben. Das war und ist möglich, weil die junge Generation in der Politik weiter unterrepräsentiert ist und kaum Möglichkeiten hat ihren Anliegen das notwendige Gehör zu verschaffen.

Schulen – Besonders am baulichen Zustand der Schulen und deren Ausstattung zeigt sich, wie viel Wert Kinder und Jugendlichen und deren Bildung in einer Stadt beigemessen wird. Trotz verstärkter Bemühungen in den letzten 6 Jahren, gibt die Schullandschaft in Bochum immer noch ein insgesamt trauriges Bild ab. Zustand und Ausstattung der Bochumer Schulen sind immer noch weit entfernt von dem, was zum Beispiel in skandinavischen Ländern, aber auch in Bayern und Baden-Württemberg üblich ist. Die (Aus-)Bildung der jungen Generation hat in diesen Ländern weiterhin einen deutlich höheren Stellenwert als bei uns.

Der Bildungserfolg wird auch in Bochum immer noch viel zu häufig vererbt, die Schulen ermöglichen es vielen Schülern nicht ihr Potentiale auszuschöpfen. Entsprechend ist der Anteil der Kinder, die nach der Grundschule nur eine Empfehlung für die Hauptschule oder eine eingeschränkte Empfehlung für die Realschule erreichen unverändert hoch und sinkt auch nicht nennenswert..

Besonders in den Zeiten als es der Stadt finanziell schlecht ging, wurde auf Kosten der jungen Generation gespart. Schulen wurden geschlossen, die Instandhaltung der Schulgebäude systematisch vernachlässigt und an der Ausstattung gespart. So ist digitaler Unterricht mangels Glasfaseranbindung und entsprechender Ausstattung bis heute nur an wenigen Schulen in Bochum und das regelmäßig auch nur mit Einschränkungen möglich.

Armut – Jedes vierte Kind in Bochum wächst in einer Familie auf, die Arbeitslosengeld oder Sozialhilfe bezieht. Das sind rund 12.500 Kinder und Jugendliche. Besonders betroffen sind Alleinerziehende und Familien, die mehr als drei Kinder haben (WAZ vom 10.07.2020).

In der Stadt gibt es jedoch bisher kaum Initiativen mit dem Ziel die Vererbung von Armut zu stoppen. Fast alle Maßnahmen beschränken sich darauf die Armut zu lindern, nicht die Ursachen zu bekämpfen. Perspektivlosigkeit, bestimmt das Leben vieler junger Menschen in Bochum, ihnen fehlt der Glauben, dass sie durch eigene Leistung ihre soziale und wirtschaftliche Lage nachhaltig verbessern können. Kinder in Bochum bekommen mit, wie ihre Eltern mit ihrer sozialen Situation umgehen. So lernen Kinder, ob es realistisch ist, ein Problem zu überwinden. Auf diese Weise vererbt sich Armut über das soziale Lernen (Armut vererbt sich über das soziale Lernen, der arbeitsmarkt 11/2010).

Bis heute fehlt der Stadt ein Handlungskonzept, wie die Ursachen der Vererbung von Armut angegangen werden sollen, die Schaffung von mehr Ganztagsschulen und Kitas allein reicht nicht.

Mobilität – Auch im Verkehr steht die Mobilität von Kindern und Jugendlichen bis heute nicht im Fokus der Politik. Sichere Schulwege sind bis heute kein relevantes Thema. Nur wenige Schule verfügen über Schulwegpläne. Immer noch untersagen Schulleitungen oder raten Schülern und ihren Eltern davon unmissverständlich ab, mit dem Rad zur Schule zu kommen, weil das zu unsicher sei.

Die Mobilitätsbedürfnisse von Menschen ohne Führerschein und dazu zählen Kinder und Jugendlichen bis zum Alter von 18 Jahren in der Regel, blieben in der Stadt über Jahrzehnte unbeachtet. Jungen Menschen zu ermöglichen sich in der Stadt selbständig und sicher ohne die Hilfe anderer bewegen zu können, insbesondere ohne die Eltern in Anspruch nehmen zu müssen, ist bis heute kein vorrangiges Ziel in der städtischen Verkehrspolitik. Diese hat nach wie vor besonders die Bedürfnisse der Erwachsenen im Auge und ist bevorzugt darauf ausgerichtet wie die mit dem Auto schnell und komfortabel von A nach B kommen.

Auch bei der Flächennutzung wird weiterhin die Nutzung des Straßenraums für parkende Autos in Wohngebieten als wichtiger erachtet als beispielsweise die Nutzung als Spielraum. Spielstraßen sind in Bochum regelmäßig zugeparkt, eine Nutzung zum “Spielen”, wie es der Name eigentlich vorgibt, ist so gut wie nie möglich. Die Einrichtung solcher Straßen dient regelmäßig dazu das Parken zu ordnen nicht Kindern das Spielen zu ermöglichen.

Umwelt – Die Bemühungen der Stadt, den nachfolgenden Generationen eine Stadt in einer intakten Umwelt zu hinterlassen, sind bisher unzureichend. Das derzeitig gültige Klimaziel bis 2050 die CO2-Emissionen der Stadt auf 80% gegenüber dem Niveau von 1990 zu reduzieren ist zu unambitioniert. Würde lokal wie global dieses Ziel weiter verfolgt, hätten unsere Kinder und Enkel mit massiven negativen Folgen des Klimawandels zu kämpfen, die ihnen die bis heute verantwortlichen Generationen hinterlassen würde.

Immerhin scheint sich in diesem Bereich eine Wende abzuzeichnen, das aktuell noch gültige Klimaschutzziel soll geändert werden, Bochum soll bis 2035 klimaneutral werden. Die Umwelt soll nicht mehr auf Kosten nachfolgender Generationen geschädigt werden.

Schulden – 1,8 Mrd. Schulden hat die Stadt in den letzten Jahrzehnten angehäuft, die Kinder und Enkel abbezahlen müssen. Für die junge Generation ist das ein schweres Erbe. Es schränkt die finanziellen Spielräume zukünftiger Generationen auf ein Minimum ein. Die Schulden, die Eltern und Großeltern hinterlassen, werden die Zukunft der Stadt auch in den nächsten Jahrzehnten wesentlich bestimmen und die Handlungsspielräume nachfolgender Generationen stark begrenzen.

Lange hat die Stadt auf Kosten von Kindern und Enkeln gelebt, deren Interessen auch bei den Stadtfinanzen den eigenen untergeordnet wurden. Generationen haben über ihre Verhältnisse gelebt, waren nicht bereit sich einzuschränken und haben stattdessen auf Kosten folgender Generationen Schulden aufgenommen.

Zwar hat sich in der Politik mittlerweile die Überzeugung durchgesetzt, dass die Stadt sich außerhalb von ernsthaften Krisenzeiten nicht weiter verschulden und mehr ausgeben als einnehmen darf, jedoch ändert das nichts, an dem bereits aufgelaufenen Schuldenberg, der den jungen Menschen vererbt wird.

Corona-Krise – Neben den alten und kranken Menschen sind es besonders die Jugendlichen, die von der Corona-Krise besonders betroffen sind. Die Folgen der mangelnden Digitalisierung trifft besonders die Schulen. Digitaler Unterricht scheitert an fehlender Ausstattung, mangelnder Bereitschaft und fehlender Ausbildung des Schulpersonals sowie der weiter im Schneckentempo handelnden Schulbürokratie. Die Folge der Versäumnisse der vergangenen Jahrzehnte und die mangelnde Berücksichtigung der Bedürfnisse der jungen Menschen in der Stadtgesellschaft, werden im Brennglas der Corona-Krise besonders hell sichtbar.

Die Bedürfnisse der Jugendlichen sich untereinander zu treffen, trifft bei vielen auf wenig Verständnis wie die gesellschaftliche Diskussion zu den Treffpunkten der jungen Generation an Schauspielhaus und Musikforum gezeigt haben. Die Corona-Krise nimmt den Jugendlichen jedoch fast alle Freizeitgestaltungsmöglichkeiten. Die Kneipe, der Club, der Sportverein. alles ist geschlossen. Dabei spielt gerade die Gemeinschaft bei Jugendlichen eine ganz andere Rolle als bei älteren Generationen. Ein Jahr im Jugendalter hat in der persönlichen Entwicklung junger Menschen eine ganz andere Relevanz als ein Jahr im Erwachsenenalter. In der Pubertät ist das Treffen mit Gleichaltrigen, die Loslösung vom Elternhaus und die erste Liebe enorm wichtig. Doch diese Erfahrungen können die jungen Menschen in der Corona-Zeit nur schwer machen. Die Altersgruppe der jungen Menschen fühlt sich im Stich gelassen.

Die Stadt war bisher nicht bereit, auch für die junge Generation ein Hilfsprogramm aufzustellen. Für die Innenstadt oder Kunstschaffende war das selbstverständlich, für die Jugendlichen passierte nichts Nennenswertes.

Städtische Räume – Jugendliches Leben wird in unserer Gesellschaft immer mehr als störend empfunden, zu laut, zu impulsiv und zu bunt. Kinder und Jugendliche werden auf Räume verwiesen, wo sie niemanden stören, Spielplätze, Jugendhäuser und Plätze, wo sie nicht sichtbar und hörbar sind. Die Jugendlichen werden an den Rand gedrängt. So ist auch die ganze Innenstadt beispielsweise primär auf die Bedürfnisse älterer Menschen ausgerichtet.

Die Jugendlichen sollten auch räumlich wieder in die Mitte der Stadt rücken und dort prominent sichtbar sein. Bei der Gestaltung des öffentlichen Raums müssen ihre Bedürfnisse wieder mehr in den Fokus rücken und berücksichtigt werden.

Politische Teilhabe – An den politischen Entscheidungsabläufen sind Jugendliche bisher in Bochum nur sehr am Rande beteiligt. Es gibt kein Jugendparlament, keinen Jugendbeirat nur den Kinder- und Jugendhilfeausschuss, der sich zwar mit Kinder- und Jugendthemen beschäftigt, in dem aber Jugendlichen selbst nicht vertreten sind, sondern nur Ratsmitglieder und im Bereich Jugendhilfe erfahrene Personen. Die Jugendlichen sitzen nirgendwo selbst mit am Tisch. Es gibt bisher lediglich die vom Kinder- und Jugendring veranstaltete Jugendbefragung sowie Kinder- und Jugendforen, bei denen einige Jugendliche und junge Erwachsene ihre Ideen und Wünsche für die Entwicklung der Stadtteile den Politikern der Stadtbezirke vorstellen und mit diesen diskutieren können.

Ein Gremium, in dem Jugendliche und junge Erwachsene die Themen, die sie betreffen, vorberaten können, ehe darüber im Stadtrat entschieden wird und wo die jungen Menschen eigene Ideen und Vorschläge einbringen können, fehlt bisher. Entsprechend werden die Bedürfnisse von Kindern und Jugendliche in der Stadtpolitik zu selten gehört und bleiben viel zu häufig unberücksichtigt. Entsprechend wenig Aufmerksamkeit erhalten Themen in Bochum, die jungen Menschen wichtig sind.

Den Bedürfnissen der jungen Menschen muss mehr Aufmerksamkeit geschenkt werden

Im neuen Stadtrat sind deutlich mehr jüngere Menschen vertreten als im Rat, der bis Oktober 2020 die Geschicke der Stadt bestimmt hat. Es ist zu hoffen, dass deshalb Kinder- und Jugendthemen in Zukunft wieder mehr Bedeutung erlangen. Doch das alleine wird nicht reichen, damit den Bedürfnissen von Kindern, Jugendlichen und jungen Erwachsenen die Aufmerksamkeit geschenkt wird, wie sie ältere Generationen bisher selbstverständlich erfahren. Damit die junge Generation besser in die Politik eingebunden werden kann, müssen Politiker mit jungen Menschen viel häufiger an einem Tisch sitzen, ihnen zuhören und ihnen mehr Möglichkeiten geben die Zukunft der Stadt mitzugestalten. Dazu gehört auch die Einrichtung von Online-Kanälen, über die die junge Generation ihre Vorschläge, Ideen und Meinungen direkt in die Stadtpolitik einbringen können.

16 Nov

Kritische Betrachtung der rot-grünen Koalitionsvereinbarung

SPD und Grüne haben in Bochum in der letzten Woche die Koalitionsvereinbarung unterzeichnet. Wie ambitioniert ist diese Vereinbarung und wie viel Substanz hat sie?

Bei der Kommunalwahl im September haben die Bochumer Wähler SPD und Grünen so viele Stimmen gegeben, dass sie erneut über die Mehrheit im Stadtrat verfügen (48 von 86 Sitzen). Beide Fraktionen schließen sich erneut zu einer Koalition zusammen und haben jetzt dazu eine Vereinbarung (Vereinbarung zur Zusammenarbeit von SPD und Grünen 2020-25) unterzeichnet, in der sie niedergeschreiben haben, was sie gemeinsam in den nächsten 5 Jahren erreichen wollen.

Die Ziele der rot-grünen Koalition 2020-2025

In 19 Bereichen von Arbeit bis Sport skizziert die Vereinbarung die Ziele der rot-grünen Koalition bis 2025. Hat sich die Koalition realistische, ehrgeizige Ziele gesetzt? Werden die avisierten Maßnahmen die Stadt entscheidend voran bringen? Reichen die Anstrengungen aus, um die Herausforderungen, vor denen die Stadt steht, zu meistern? Genau das soll nachfolgend kritisch betrachtet werden:

Arbeit – Unter diesem Punkt findet sich eigentlich nur eine konkrete Maßnahme, wie man die Zahl der Langzeitarbeitslosen reduzieren will. Über die neue Beschäftigungsgesellschaft sollen mehr Langzeitarbeitslose bei der Stadt und bei den städtischen Tochtergesellschaften der Stadt untergebracht werden. Es werden künstlich im öffentlichen Bereich Jobs geschaffen, damit die Menschen nicht mehr in der Arbeitslosenstatistik auftauchen. Das ist dürftig.

Eine Strategie, wie die Stadt Unternehmen unterstützt, mehr Jobs zu schaffen, z.B. durch Aufbau von Maker Hubs (Ideenschmiede und Jobmaschine – Ein MakerHub für Bochum) gibt es nicht. Stattdessen beschäftigt sich die Koalitionsvereinbarung mit Kritik an der Arbeitsmarktpolitik der Landesregierung und den Aufgaben von Jobcenter und Bundesagentur für Arbeit.

Wirtschaft – SPD und Grüne wollen dem Ausbau und der Aktivierung von bereits vorhandenen Flächen stets den Vorzug geben. Nur, wo es notwendig ist, sind ausnahmsweise neue Gewerbeflächen auszuweisen. Hier bleibt die Koalition schwammig. Zu einer echten Flächenbilanzierung (Bochum braucht einen Flächenentwicklungsplan), die festschreibt, welche Flächen als Natur und Landschaft erhalten bleiben sollen, konnten sich die beiden Partner leider nicht durchringen.

Dazu sollen besonders die städtischen Unternehmen insbesondere Stadtwerke und VBW stärker zu einer Gemeinwohlorientierung bewegt bzw. verpflichtet werden. Wie das geschehen soll, bleibt offen.

Der Wirtschaftsstandort Bochum soll zukunftsfähig und für Investoren interessant bleiben. Hier hätte die Koalition sich zur Förderung von Projekten wie z.B. dem Hochschulcampus in Wattenscheid bekennen können. Eine Strategie, was zur Erreichung des genannten Ziels konkret getan werden soll, ist der Vereinbarung jedoch nicht zu entnehmen. Diese gibt es offenbar nicht.

Digitalisierung – “Bochum soll Vorreiter beim E-Government werden.” Das Breitbandnetz soll weiter ausgebaut werden. Alles Ziele, die auf dem Papier bereits seit mindestens zwei Jahrzehnt verfolgt werden. Wie es gelingen soll, die Ziele auch endlich zu erreichen bleibt offen. Worthülsen wie “die Beschäftigten der Stadt [sollen] aktiv an diesem Veränderungsprozess beteiligt” werden, ersetzen konkrete Ziele und Maßnahmen, die aufzeigen, wie die bisher eher schleppende Digitalisierung der Stadt beschleunigt werden soll.

Der Aufbau einer digitalen Bürgerbeteiligungsplattform mit Umfrage- und Diskussionsmöglichkeiten soll geprüft werden. Man hätte sich gewünscht, hier wäre die Koalition mutiger gewesen und hätten den Aufbau gleich in Aussicht gestellt.

Gleichstellung – Konkret sollen für weibliche Führungspositionen in den Leitungen und Aufsichtsräten der städtischen Gesellschaften und Beteiligungen Quoten vorgegeben werden. Neben einem Bekenntnis zum Gender Mainstreaming, bietet die Koalitionsvereinbarung sonst nur Situationsbeschreibungen verbunden mit der schwammigen Formulierung, man wolle auf die jeweiligen Lagen und Gegebenheiten aufmerksam machen und sich dafür einsetzen sie zu verbessern.

Strukturentwicklung und Planung – Unter diesem Punkt sucht man vergebens eine klare Strategie zur Entwicklung der Stadt und besonders der Stadtteile. Statt eines Bekenntnisses zu stadtentwicklungskonzepten will die Koalition weiter lediglich die Umsetzung der in einigen wenigen Stadtteilen laufenden ISEKs (Vom Land geförderte Stadtumbauprogramme) unterstützen.

Statt eine klaren stadtweiten Strategie findet sich in der Koalitionsvereinbarung eine unstrukturierte Auflistung von verschiedensten Unterpunkten, die neben Ausführungen zum Appolonia-Pfaus-Park, Wettbüros und konkreten Festlegungen, wann Bäume zukünftig zu fällen sind, Bekenntnisse zu nachhaltiger Bodenpolitik, zu nachhaltiger und gesunder Bebauung, zu klimaverträglichen und nachhaltigen Baustoffe und Bauweisen, sowie der nachhaltigen Bewirtschaftung von Gewerbeflächen enthalten.

Zusammengefasst stellt sich dieser Punkt so dar: Alles soll also in Zukunft irgendwie nachhaltiger geschehen und von unzähligen Teilproblemen werden auf unerfindliche Weise drei konkret in der Koalitionsvereinbarung ganz konkret aufgegriffen.

Klima, Umwelt und Natur – Hier wird die Koalition endlich konkret: “Wir setzen uns das Ziel, dass Bochum bis 2035 klimaneutrale Stadt wird.” Es soll ein „Klimaplan“, erstellt werden, “der das bisherige Klimaschutz- sowie das Klimaanpassungskonzept der Stadt systematisch zusammenführt und die Bemühungen zum Klimaschutz durch stetige Evaluierung konsequent weiter fortsetzt.” “Bis 2022 soll der Anteil erneuerbarer Energien am Strommix [der Stadtwerke] auf 75 Prozent steigen.”

Es folgt ein Reihe von unsortierten Vorschlägen und Bekenntnissen (Einsatz für die Erarbeitung und Umsetzung einer kommunalen Nachhaltigkeitsstrategie) und Kleinstmaßnahmen (Prüfung der Anlage eines Teichs in der Nähe des Bahnhofs Wattenscheid), die alle in die richtige Richtung gehen und vermitteln, die Koalition wolle das Thema tatsächlich in der Wahlperiode 2020-2025 ernsthaft angehen.

Mobilität – Die bestehenden Lücken im Radwegenetz sollen “schnellstmöglich” geschlossen werden. 20 km zusätzliche Radwege sollen in den nächsten 5 Jahren pro Jahr entstehen. “In Zukunft [sollen] mindestens 20 Euro pro Einwohner*in in den Radverkehr investiert werden.” Dieses Ziel erscheint wenig ambitioniert. Nach den Versäumnissen in der Vergangenheit hätten die Zahlen hier mindestens doppelt so hoch ausfallen sollen.

SPD und Grüne streben zu dem an “eine Infrastrukturgesellschaft zu gründen, die sich
mit der Planung, Realisierung und Inbetriebnahme von Infrastrukturprojekten im
Bereich Straßen- und Radwegebau sowie mit dem ÖPNV-Ausbau beschäftigt.” Dieses Vorhaben erscheint sinnvoll. Eine Gesellschaft, mit dem klaren Ziel die entsprechende Infrastruktur auszubauen, wird neue Impulse setzen können.

Beim ÖPNV soll der Ausbau der Linien 308/318 nach Cöppencastrop vorrangig angegangen werden. Für den Ausbau der 309/310 zum August-Bebel-Platz soll eine Bedarfs-, Kosten- und Nutzenanalyse erstellt werden. Und ein Konzept zur Entlastung der Campus-Linie U35 steht weiter im Fokus. Eine leistungsfähige Anbindung des Bahnhof Höntrop an das städtische Bahnnetz wurde ebenso nicht verfolgt, wie die Schaffung einer leistungsfähigen Verbindung zwischen Innenstadt und Ruhrpark oder eine Anbindung von Leithe und Günnigfeld an das Bahnnetz. Der beabsichtigte Ausbau des Busnetzes mit Ring- und Schnellbuslinien wird die erforderliche Errichtung von städtischen Bahnlinien nicht ersetzen können, obwohl die Formulierungen in der Koalitionsvereinbarung das zu suggerieren versuchen.

Auch wird der in Aussicht gestellte Ausbau des ÖPNV-Netzes insgesamt mager aus und wird nicht ausreichen, um die beabsichtige Verkehrswende in absehbarer Zeit zu vollziehen und damit das zuvor in Aussicht gestellte Klimaschutzziel zu erreichen. Damit Bochum 2035 klimaneutral wird, muss im Bereich ÖPNV und Radverkehr viel mehr passieren.

Dazu stellt die Koalitionsvereinbarung eine Neukonzeption des so genannten Vorbehaltsstraßen-Netzes in Aussicht, bei der Vorbehaltsstraßen, die eigentlich primär Wohnstraßen sind aus dem Vorbehaltsnetz genommen und in die Tempo-30-Zonen integriert werden sollen. Man darf gespannt sein wie konsequent die Koalition dieses Ziel verfolgen wird.

Wohnen und Quartiere – Die Vereinbarung der Koalition sieht vor, neue Wohnungsbauvorhaben in erster Linie auf bereits vorgenutzten Flächen umzusetzen. Dabei sollen Innenentwicklungsmaßnahmen wie dichtere Bebauung, Schließung von Baulücken und Aufstocken von Gebäuden Priorität haben. Die Zielrichtung ist zu begrüßen, welche Maßnahmen dazu auf den Weg gebracht werden sollen, sagt die Koalition hingegen nicht.

Ansonsten enthält auch dieser Abschnitt viele Bekenntnisse aber wenig Konkretes. Im Großen und Ganzen soll alles so weiterlaufen wie bisher, aber evaluiert und dann bei Bedarf angepasst werden. SPD und Grüne wollen für mehr geförderten Wohnungsbau sowie mehr genossenschaftliche und gemeinwohlorientierte Projekte sorgen. Aber auch hier liest man nichts zum Wie. Auch wie eine aktivere und vorausschauendere Quartiersentwicklung aussehen soll, um die Stadtteilzentren und Quartiere zu stärken bleibt im Wesentlichen offen.

Sicherheit und Ordnung – SPD und Grüne halten an der erfolgreichen Ordnungspartnerschaft von Polizei, Ordnungsamt und anderen städtischen Stellen fest. Mit einem „Masterplan Licht und Sauberkeit“ sollen identifizierte Angsträume beseitigt und zum Beispiel vernachlässigte (Fuß-)Wege hergerichtet werden. Der Ordnungsdienst soll weiter gestärkt werden und mit noch mehr Personal ausgestattet werden. Auch Rad- und Gehwegparken soll konsequenter verfolgt werden.

In diesem Bereich geht die Koalition erfreulicher Weise deutlich über schwammige Bekenntnisse hinaus. Es sollen einige Dinge konkret angepackt werden, die den Bürgern schon lange auf den Nägeln brennen.

Bürgerbeteiligung – SPD und Grüne versprechen einen verbindlichen Rahmen für den kontinuierlichen Dialog zwischen Verwaltung, Politik und Bürgerschaft sowie ein „Akteursforum Stadtentwicklung“ schaffen. Die Bürger dürfen gespannt sein, wie viel zusätzliche Bürgerbeteiligung, Bürgerinformation und echte Mitbestimmung diese neuen Formate ermöglichen werden.

Soziale Teilhabe – Dieser Teil ist vielleicht der enttäuschendste in der ganzen Koalitionsvereinbarung. Die Koalition will viele Angebote zur sozialen Teilhabe ausbauen (Ausbau Straßensozialarbeit, Neubau Frauenhaus, mehr Zuwendungen für Träger der Wohlfahrtspflege, Verbände und gemeinnützige Vereine und Selbsthilfegruppen, Beratungs- und Hilfsangebote allgemein u.a.m.), doch einen Plan, die Ursachen von Armut zu bekämpfen, damit weniger Menschen überhaupt in die Situation kommen, solche Angebote nutzen zu müssen, gibt es nicht.

Im Wahlkampf hatte der Oberbürgermeister den Ausdruck benutzt, “den Stock in die Speiche stecken” um den Kreislauf der Armutsvererbung in der Stadt zu unterbrechen. Dieses Ziel verfolgt die Koalition offenbar nicht. Es geht nur darum die Lebensverhältnisse der Armen zu verbessern. Das ist zu wenig.

Gesundheit – Auch in diesem Bereich sollen diverse Angebote ausgebaut und der Zugang zu den bestehenden Angeboten verbessert sowie die Beratungs-, Betreuungs- und Präventionsarbeit ausgeweitet werden. Auch diese Verbesserungen sind zu begrüßen.

Kinder und Jugendliche – Für Kinder und Jugendlicher, erklärt die Koalition, müsse es Chancengerechtigkeit geben. Schon das Ziel ist deutlich zu niedrig gesteckt. Jedes Kind und jeder Jugendliche sollte sich in der Stadt entsprechend seiner Talente optimal entfalten können. Dafür muss die Stadt die Voraussetzungen schaffen.

Weiterhin liegt der Fokus der Kinder- und Jugendpolitik darauf, die Lebenssituationen der Kinder- und Jugendlichen durch diverse soziale Unterstützungsangebote zu verbessern. Es fehlt dagegen eine Strategie, die verhindert dass Kinder und Jugendlichen unter entsprechenden Lebensverhältnissen aufwachsen müssen bzw. wie sie es schaffen, diese für ihr weiteres Leben hinter sich zu lassen.

Ein Ausbau der KiTas, der Ganztagsangebote an Schulen und der Spiel- und Bewegungsmöglichkeiten, wie in der Koalitionsvereinbarung versprochen, ist sicher erstrebenswert, doch fehlt es der Koalition an einer Vision wie Kinder und Jugendlichen wieder mehr Bedeutung in der Stadtgesellschaft verschafft werden kann. Sie weiterhin auf Spiel- und Jugendplätze und -heime zu verweisen, ist nicht mehr zeitgemäß. Daran ändern auch Jugendbefragungen in Schulen und ein Jugendforum aller zwei Jahre nichts.

Die ganze Stadt muss mehr Möglichkeiten für Kinder und Jugendliche bieten, wo sie sich gerne aufhalten und gern gesehen sind.

Bildung – In Wattenscheid soll endlich die lange geforderte Gesamtschule errichtet werden. Zwar will die Koalition auch die Ausstattung der Schulen verbessern und die Sanierung der Schulgebäude weiter vorantreiben, doch einen ehrgeizigen Plan zur Förderung der Schulbildung, zum Beispiel mit dem Ziel, dass in Bochum alle Schüler die Grundschulen mit einer Realschulempfehlung verlassen, gibt es nicht. In der Koalitionsvereinbarung wird die Verantwortung dazu immer wieder dem Land zugeschoben.

Das Ziel, durch einen verbesserten und individuellen Unterricht in den städtischen Schulen den Schülern alle Chancen zu geben ihre Talente optimal zu entfalten und so die Vererbung von Armut zu durchbrechen, fehlt auch in diesem Bereich.

Es soll mehr rhythmisierten Ganztag geben, gesünderes Schulessen, ein kostenloses Schüler*innenticket und Schülervertreter*innen im Schul und Bildungsausschuss. Alles schön und gut, aber doch zu wenig, Die eigentlichen Probleme, die durch eine fehlende oder geringe Schulbildung später auf dem Arbeitsmarkt entstehen, werden nicht gesehen und nicht an der Wurzel angegangen.

Leben im Alter – Auch für Senioren sollen viele Angebote (Kultur, Sport, Freizeit, Unterhaltung, Ehrenamtsarbeit für Senioren u.a.) ausgeweitet werden, der Zugang erleichtert und die Versorgung und Pflege der alten Menschen verbessert werden.

Die Koalition sieht Senioren jedoch fast ausschließlich als passive Menschen, die versorgt werden müssen und denen von Dritten maßgeschneiderte Angebote gemacht werden sollen, die sie dann möglichst leicht “konsumieren” können. Von einer Förderung von Senioren, die selbst was auf die Beine stellen können und wollen und dabei unterstützt werden sollten, ist in der Koalitionsvereinbarung nicht die Rede. Aktive Senioren kommen in der Vereinbarung leider nicht vor.

Flucht, Migration und Integration – In diesem Bereich werden in der Koalitionsvereinbarung kaum mehr als eine Reihe Projekte und aktive Institutionen aufgezählt (Sprach- und Qualifizierungszentrum für Zugewanderte, Flüchtlingsbüros „INES“, Kommunale Integrationszentrum, Integrationsausschuss, Migrantenselbstorganisationen, Initiative „Sichere Häfen“), die gute Arbeit leisten und die die Koalition weiter unterstützen will.

Eine Strategie, wie die mit der Migration verbundenen sozialen Probleme angegangen werden sollen, ist der Vereinbarung jedoch nicht zu entnehmen. Wie die Vergangenheit zeigt, reicht die Unterstützung von einigen Organisationen durch die Stadt auch hier nicht.

Die Potenziale der migrantischen Ökonomie für die Stadt nutzen zu wollen und sie insbesondere in der Innenstadt im Rahmen des integrierten Stadtentwicklungskonzeptes zu fördern und mitzugestalten, ist da nur ein Ansatz von vielen. In dieser Richtung müsste weit mehr getan werden.

Inklusion – “Inklusion verlangt, dass niemand an der Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gehindert wird”, steht in der Koalitionsvereinbarung. Diese Definition greift zu kurz. Inklusion bedeutet, für jeden Menschen die Voraussetzungen und die bestmögliche Förderung zu geben, so dass er seine Potenziale voll ausschöpfen kann. Es geht bei Inklusion also nicht nur um die Teilhabe von Menschen mit Behinderungen, sondern darum, allen Menschen, besonders dann wenn sie noch Kinder und Schüler sind, alle Möglichkeiten zu geben ihre Talente voll zu entfalten.

In der Folge greifen alle Maßnahmen zu einer verbesserten Inklusion, die in der Koaltionsvereinbarung genannt werden, zu kurz.

Trotzdem ist der barrierefreie Umbau von öffentlichen Gebäuden, Anlagen und Straßenraum wie der Bau barrierefreier-rollstuhlgerechter Wohnungen ein wichtiges Ziel für die Wahlperiode 2020-25.

In der Vereinbarung fehlen aber Maßnahmen zur Durchsetzung des Inklusionssziels in den städtischen Schulen, die bewirken, dass in den Schulen die Voraussetzungen geschaffen werden, damit alle Kinder und Jugendlichen unabhängig von ihrem und sozialen- und familiären Hintergrund ihre Potenziale voll ausschöpfen können.

Kunst und Kultur – Die Ausführungen in diesem Bereich beginnen mit einer Überraschung: “SPD und Grüne streben die Öffnung der kommunalen Einrichtungen (zum Beispiel der städtischen Büchereien oder der VHS) an Sonntagen an.” Auch die zunehmende Förderung der “Freien Szene” (+1% pro Jahr), das Ziel den öffentliche Raum stärker kulturell zu nutzen und „bespielbarer“ zu machen, die Einführung eines Kulturpasses sowie die Initiative digitale Kunst besonders zu fördern, sind sehr zu begrüßen.

Weitere Ideen sind das RuhrComer-Festival für Schüler*innenbands sowie eine Kooperation der bestehenden Kinder- und Jugendzirkusse im Rahmen eines Zirkus-Nachwuchsprojekts sowie eines Jugendzirkus-Festivals. Solche innovativen Projekte hätte man sich auch in anderen Bereichen der Koalitionsvereinbarung mehr gewünscht.

Leider fehlt ein Bekenntnis, die Förderung der freiem Kulturszene auf 10% des Kulturetats zu erhöhen,

Sport – Hier wollen SPD und Grüne endlich ein Bäderkonzept aufstellen, das schon lange beschlossen haben, dessen Erstellung sie selbst aber lange verzögert haben. Trend- und Randsportarten sowie E-Sport sollen vermehrt gefördert werden. Nach dem Pilotprojekt „Hausacker“ sollen auch in anderen Stadtteilen Orte der Bewegung und Begegnung geschaffen werden.

Sonst gibt es keine Überraschungen, es bleibt bei der Fortführung bereits bestehender Projekte (Umsetzung der Sportstättenbedarfsplanung, „Schwimm mit“, Ausbau des Lohrheidestadions u.a.).

Die Koalitionsvereinbarung hatte ambitionierter ausfallen können 

Die Koalitionsvereinbarung steht unter der Überschrift, “Bochum – Perspektiven von hier”. Insgesamt enthält sie viel Wichtiges, insbesondere das Ziel der Klimaneutralität bis 2035, ist aber in einigen Bereichen, besonders Mobilität, Armutsbekämpfung und Inklusion wenig ambitioniert und bleibt dort stark hinter den Erwartungen zurück. Zu vielen Herausforderungen finden sich in der Vereinbarung kaum bzw. gar keine Aussagen: u.a. zur Entwicklung der Innenstadt, zu Maßnahmen wie der negative Trend in Wattenscheid gestoppt werden kann, wie die Entschuldung der Stadtfinanzen gelingen soll oder ob und wie die Koalition das Ziel verfolgt Bochum in eine Ruhrstadt zu integrieren (Stadtpolitische Herausforderungen 2020-25).. 

Neue Perspektiven zeigt die Koalitionsvereinbarung nicht auf. Die Vereinbarung enthält wenig, woran sich die Arbeit der Koalition messen ließe, dafür verdecken viele, häufig schwammige Bekenntnisse den Blick auf die wenigen greifbaren Ziele, die vereinbart wurden. Eine ausgesprochen Grüne Handschrift erkennt man eigentlich nur in den Bereichen “Klima, Umwelt und Natur” und “Struktur und Planung”, obwohl die Grünen bei der Wahl acht Sitze hinzugewonnen haben, während die SPD drei verloren hat.

Insgesamt hätte die Koalitionsvereinbarung deutlich ambitionierter sein können. Da fehlte beiden Partnern wohl der Mut, vielleicht auch weil Voraussagen zur weiteren wirtschaftlichen Entwicklungen der Stadt angesichts der Corona-Krise schwierig sind. Wir werden sehen, was SPD und Grüne von dem geplanten wann umsetzen. Zu hoffen ist, dass sie im Laufe der Wahlperiode noch einige zusätzliche Initiativen entwickeln, anstoßen oder unterstützen, über das hinaus, was jetzt vereinbart wurde.

28 Sep

Wie funktioniert die Bochumer Stadtpolitik?

Am 13.09.2020 wurde in Bochum ein neuer Stadtrat gewählt, der Oberbürgermeister und die Bezirksvertretungen. Was macht wer, wie läuft Stadtpolitik ab und wie können sich die Bürger beteiligen?

Der Oberbürgermeister – ist und bleibt Thomas Eiskirch (SPD). Er ist Chef der Verwaltung und leitet die Ratssitzungen. Somit ist er ebenfalls Mitglied des Stadtrates. Er führt die laufenden Geschäfte der Verwaltung. Er bzw. die Verwaltung können in Angelegenheiten von bis zu 60.000 Euro* selbst entscheiden.

Die Verwaltung – Sie setzt die Beschlüsse des Stadtrates um und führt die Vorgaben des Oberbürgermeisters wie des Verwaltungsvorstandes aus. Dazu legt die Verwaltung dem Stadtrat und den Bezirksvertretungen Beschlussvorschläge vor, über die dann Rat und Bezirksvertretungen entscheiden.

Der Verwaltungsvorstand – Die Verwaltung teilt sich in sechs Dezernate auf. Fünf Dezernaten steht ein Beigeordneter/Dezernent vor, dem ersten Dezernat der Oberbürgermeister (Derzenatsverteilungsplan):
I – Gesamtstädtische Steuerung, Wirtschaftsentwicklung und Diversity: Thomas Eiskirch
II – Finanzen, Beteiligungen und Bürgerservice: Dr. Eva Maria Hubbert (Stadtkämmerin)
III – Personal, Recht und Ordnung: Sebastian Kopietz (Stadtdirektor)
IV – Bildung, Kultur und Sport: Dietmar Dieckmann
V – Jugend, Soziales und Gesundheit: Britta Anger 
VI – Bauen, Umwelt und Mobilität: Dr. Markus Bradtke (Stadtbaurat)

Die Dezernent*innen, der Oberbürgermeister und der Geschäftsführer der Bochumer Wirschaftsentwicklung, Ralf Meyer bilden den Verwaltungsvorstand. Im Verwaltungsvorstand entscheidet bei Meinungsverschiedenheiten der Oberbürgermeister. Die Dezernent*innen werden vom Stadtrat für 8 Jahre gewählt.

Der Stadtdirektor ist der Vertreter des Oberbürgermeisters in der Verwaltung.

Stadtrat – Der Rat der Stadt hat in der neuen Wahlperiode 86 Mitglieder plus Oberbürgermeister und entscheidet über die wichtigen Angelegenheit der Stadt, insbesondere über den städtischen Haushalt (Finanzvolumen: rd. 1,5 Mrd. Euro).

Zudem kontrolliert der Rat die Verwaltung sowie die städtischen Unternehmen und Einrichtungen. Zu diesem Zweck besitzen die Ratsmitglieder umfassende Akteneinsichtsrechte.

Die Verteilung der Sitze im Rat nach politischen Gruppierungen sieht in der neuen Wahlperiode 2020 bis 2025 wie folgt aus:

Sitzverteilung Bochumer Stadtrat, Wahlperiode 2020-2025

SPD und Grüne besetzen mehr als 50% der Sitze (49 von 87) und können daher in allen Angelegenheiten ohne die Stimmen der anderen politischen Gruppierungen entscheiden. In der Regel bilden sie dazu eine Koalition.

Alle politischen Gruppierungen, die nicht Teil der Koalition sind, befinden sich in der Opposition.

Ratssitzungen – Der Stadtrat entscheidet in den Ratssitzungen über die Angelegenheiten, die ihm die Verwaltung bzw. der Oberbürgermeister zur Entscheidung vorlegen. Dazu stellen Mitglieder des Rats, Gruppierungen oder Fraktionen Anträge mit eigenen Vorschlägen und Ideen zur Abstimmung.

Die Mitglieder des Rates können zudem der Verwaltung wie den städtischen Einrichtungen und Unternehmen Fragen stellen, die diese innerhalb von maximal 2 Monaten beantworten müssen.

Der Rat tagt zumeist acht bis zehn Mal im Jahr.  Ratssitzungen dauern in der Regel drei bis vier Stunden, teilweise aber auch bis zu sechs Stunden.

Ausschüsse des Rates – Der Rat bildet Ausschüsse und Beiräte, denen die Entscheidung in kleineren Angelegenheiten übertragen werden und die in größeren Angelegenheiten diese für die abschließende Entscheidung im Rat vor beraten.

In der Wahlperiode 2014 bis 2020 gab es folgende Ausschüsse und Beiräte (Gremien des Rates):

  • Arbeit, Gesundheit und Soziales
  • Beteiligungen und Controlling
  • Infrastruktur und Mobilität
  • Kinder, Jugend und Familie
  • Kultur
  • Planung und Grundstücke
  • Schule und Bildung
  • Sport und Freizeit
  • Strukturentwicklung
  • Umwelt, Sicherheit und Ordnung
  • Betriebsausschuss für die Eigenbetriebe
  • Haupt- und Finanzausschuss
  • Frauenbeirat
  • Integrationsrat
  • Seniorenbeirat

Die Ausschüsse werden entsprechend der Mehrheitsverhältnisse im Stadtrat besetzt. Die politischen Gruppierungen schlagen dafür Ratsmitglieder und Sachkundige Bürger vor. Jede Fraktion des Stadtrates ist in jedem Ausschuss mit mindestens einem Sitz vertreten.

Bezirksvertretungen – Die Bezirksvertretungen der sechs Bochumer Stadtbezirke (Mitte, Wattenscheid, Nord, Ost, Südwest und Süd) haben 19 Sitze, sie entscheiden über die bezirklichen Angelegenheiten oder beraten Angelegenheiten, die den jeweiligen Stadtbezirk betreffen, in denen aber der Stadtrat abschließend entscheidet, vor.

Die Bezirksvertretungen verfügen entsprechend ihrer Einwohnerzahl über ein geringes eigenes Budget von bis zu 1 Mio. Euro über deren Ausgabe sie selbst entscheiden können.

Öffentlichkeit und Berichterstattung – Die Sitzungen des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksvertretungen sind öffentlich. Nur wenige Angelegenheiten werden, wenn es das Gesetz nicht anders zulässt, nicht-öffentlich behandelt.

Eine begrenzte Anzahl von Zuschauern kann die Sitzungen vor Ort verfolgen. Ratssitzungen des Bochumer Stadtrates werden bisher nicht im Internet übertragen.

Die Berichterstattung über die Stadtpolitik wie die Presselandschaft in Bochum ist übersichtlich. Im Wesentlichen und detaillierter berichtet die WAZ-Bochum. Manche Themen werden überblicksartig bei Radio Bochum behandelt. Über wenige wichtige Themen berichtet die Lokalzeit Ruhr (WDR). Eine umfassende, tiefgehende Information über die Arbeit der stadtpolitischen Gremien durch die Pressemedien ist damit nicht möglich. So verfolgt auch die WAZ-Bochum die Ratssitzungen regelmäßig nur bis zur ersten Pause.

Ratsmitglieder und Bezirksvertreter*innen – Die in den stadtpolitischen Gremien tätigen Einwohner Bochums und Wattenscheid üben ihre Tätigkeit mit Ausnahme des Oberbürgermeisters ehrenamtlich aus.

Die Aufwandsentschädigung eines Ratsmitgliedes beträgt rd. 400 Euro pro Monat. Dazu kommen etwas über 20 Euro Entschädigung pro Sitzung (Entschädigungsverordnung

Kontrolle der städtischen Unternehmen und Einrichtungen – Die Stadt Bochum ist (Mit-)Eigentümer an diversen Unternehmen und Einrichtungen (Beteiligungsbericht 2017), die wichtige Aufgaben der städtischen Daseinsvorsorge übernehmen. Dazu zählen insbesondere Stadtwerke, Sparkasse, VBW Bauen und Wohnen, Bogestra, USB, Wirtschaftsförderung und AÖR Schauspielhaus.

Wichtige Entscheidungen dieser Institutionen sind von den Aufsichtsgremien zu billigen. Zu diesem Zweck werden Mitglieder des Stadtrates vom Rat in die Aufsichtsräte der Unternehmen und Einrichtungen gewählt.

Besonders wichtige Entscheidungen müssen zudem von einer Mehrheit des Rates gebilligt werden, darunter die Jahresabschlüsse und Wirtschaftspläne.

Wie können sich die Bürger an der Stadtpolitik beteiligen?

Bürgeranregung – Jeder Bürger kann beim Stadtrat oder den Bezirksvertretungen eine Anregungen einreichen. Dazu muss die Anregung oder Beschwerde aufgeschrieben und an Rat oder Bezirksvertretung gesendet werden. Dann verfasst die Verwaltung dazu eine Stellungnahme und der Rat, der zuständige Ausschuss des Stadtrates oder die zuständige Bezirksvertretung entscheiden darüber, ob die Anregungen beschlossen wird. § 24 GO-NRW 

Bürgerbegehren – Um eine Frage statt durch den Stadtrat durch die Bürger direkt entscheiden zu lassen, müssen zuvor rd. 12.000 Bochumer Bürger*innen dafür unterschreiben, dass diese Frage den Bürgern zur Abstimmung vorgelegt wird.

Auf diese Weise können auch Entscheidung des Rates aufgehoben und durch einen Bürgerentscheid ersetzt werden. § 26 GO-NRW  

An Mitglieder des Stadtrats oder der Bezirksvertretungen wenden – Besteht ein Anliegen, können sich die Betroffenen auch direkt an die Mitglieder des Stadtrates oder der Bezirksvertretungen wenden. Die helfen in der Regel gerne selbst weiter oder vermitteln einen Kontakt zu den zuständigen Mitarbeitern der Verwaltung.

Informationsanfrage nach IFG NRW – Jeder Bochumer und Wattenscheider kann bei öffentlichen Stellen vorhandene Informationen erfragen. Die angefragten Informationen müssen ihm nach den Regeln des Informationsfreiheitsgesetzes NRW innerhalb eines Monats zugänglich gemacht werden.

Bürgerinitiative – Um in einer bestimmten Angelegenheit der Sichtweise der betroffenen Einwohner Gehör zu verschaffen, bietet sich die Gründung einer Bürgerinitiative an.

Mitglied einer politischen Gruppierung werden – Will man selbst die Politik in der Stadt mitgestalten, kann man dazu Mitglied einer Partei und Wählergemeinschaft werden und seine Meinungen, Ideen und Vorschläge dort direkt einbringen.

Die vorangegangene Darstellung gibt einen groben Überblick über die Stadtpolitik. Auf die Darstellung von tiefergehenden Einzelheiten und Ausnahmen wurde zu Gunsten einer besseren Verständlichkeit bewusst verzichtet.

Die STADTGESTALTER

* 30.000 Euro bei bezirklichen Angelegenheiten

21 Aug

STADTGESTALTER und Volt unterstützen sich bei der Kommunalwahl am 13.09. gegenseitig

Volt empfiehlt seinen Wähler*innen in Bochum, die STADTGESTALTER zu wählen. Die STADTGESTALTER empfehlen, für die Wahl des Ruhrparlaments für Volt zu stimmen.

Während die STADTGESTALTER zur Wahl des Bochumer Stadtrates und der Bezirksvertretungen antreten, geht Volt bei der Wahl zum Ruhrparlament an den Start.  

Gemeinsam decken beide politischen Gruppierungen alle kommunalen Gremien ab, deren Mitglieder im September im Ruhrgebiet gewählt werden. Volt und STADTGESTALTER haben daher für die Wahlperiode 2020-2025 eine Zusammenarbeit in Fragen, die RVR und Bochum gemeinsam betreffen, vereinbart und geben eine gegenseitige Wahlempfehlung für die Kommunalwahl am 13.09. ab.

“So hat Volt durch uns ein Ohr in Bochum und Die STADTGESTALTER einen direkten Draht in das neue Ruhrparlament,” erklärt Dr. Volker Steude, Spitzenkandidat der STADTGESTALTER, die Zusammenarbeit.

„Die STADTGESTALTER fordern mehr Berücksichtigung des Bürgerwillens bei städtischen Beschlüssen. Sie versprechen, dass die Bürger*innen in der Politik der Stadt an den Entscheidungen beteiligt werden und wesentlich mitbestimmen können. Volt teilt diesen Ansatz und fordert, dass besonders Bau- und Umgestaltungsmaßnahmen im städtischen Bereich in der Planungsphase anschaulicher und transparenter kommuniziert werden. Des Weiteren wollen wir es den Bürger*innen online ermöglichen, ihre Sichtweisen und Ergänzungen einzubringen. Mit den Anstrengungen der STADTGESTALTER können wir diese Vision zeitnah und bestmöglich in Bochum verwirklichen und  ruhrgebietsweit ausweiten.“, teilt Nancy Meyer, Volts Spitzenkandidatin für das Ruhrparlament, im Gegenzug mit.

Die Grundsätze und Ziele von Volt und STADTGESTALTERn zum Ruhrgebiet liegen eng beieinander. “Die Vision von Volt, die Stadtgrenzen zu überwinden und das Ruhrgebiet zum Sinnbild der europäischen Idee auf kommunaler Ebene werden zu lassen sowie durch eine  sinnvolle Bündelung von Kompetenzen, Vernetzung von Ideen und Konzentration von Ressourcen Potentiale zu schaffen, die das Ruhrgebiet zu einem vor Innovationskraft und Progressivität pulsierenden, vor Optimismus und Energie sprühender Zusammenschluss von Kommunen werden zu lassen.” teilen wir, so Dr. Carsten Bachert-Schneider, Kandidat auf Platz 2 der Liste für den Rat der STADTGESTALTER.

“Die Kooperation mit den STADTGESTALTERn ist bereits auf Grundlage der inhaltlichen Nähe äußerst sinnvoll. Citizen Empowerment, also die Stärkung von Bürger*innen ist einer der Grundpfeiler von Volt. Daher stehen wir auch vollkommen hinter ihrem Konzept, dass engagierte Bürger ihre Expertise einbringen, um die Politik konkret zu gestalten.”, fügt Daniel Staiger, Volts Kandidat auf Listenplatz 2 hinzu.

In beiden Gruppierungen steckt der Pioniergeist, über das hinaus zu denken, was es bisher an Lösungen, Wahlmöglichkeiten und politischer Mitwirkung gibt.  

RVR-Vision für das Ruhrgebiet:
https://www.voltdeutschland.org/ruhr/ – dann klick auf “Vision”

Auszug aus dem Wahlprogramm der STADTGESTALTER zur Metropole Ruhr: https://die-stadtgestalter.de/files/2020/08/metropole-ruhr.pdf

05 Aug

Kommunalwahl 2020

Am 13.09.2020 finden in Bochum und NRW die Kommunalöwahlen statt. Auch die STADTGESTALTER treten wieder an.
Auf dieser Seite erfahrt ihr alles über unsere Kandidaten, das Wahlprogramm, Inhalte, Wahlprüfsteine und anderes mehr:

Wahlprüfsteine Greenpeace

Wahlprüfsteine Greenpeace

Greenpeace Bochum hat uns zu folgenden sechs Themenbereichen Fragen gestellt, - Energie- Mobilität- Naturschutz- Fair-Trade-Stadt- Flucht- KlimanotstandDazu hier unsere ausführlichen ...
Bochum Wahl 2020 - Unsere Antworten

Bochum Wahl 2020 – Unsere Antworten

Auf der Webseite www.bochum-wahl.de werden die Positionen der zur Kommunalwahl antretenden Gruppierungen in folgenden sieben Bereichen einander gegenüber gestellt: WirtschaftBildung ...
OB-Kandidat Volker Steude beantwortet die Fragen von Network44

OB-Kandidat Volker Steude beantwortet die Fragen von Network44

Network44, ein Verein aus Bochum, der junge, talentierte und engagierte Menschen verbindet, hat unseren OB-Kandidaten Volker Steude interviewt. Dazu heißt ...
Die Ideenschau der STADTGESTALTER

Die Ideenschau der STADTGESTALTER

Die STADTGESTALTER haben in den 6 letzten Jahren über 150 Ideen und Vorschläge für Bochum und Wattenscheid entwickelt (Alle Ideen ...
Unsere Kandidaten und Kandidatinnen für Stadtrat und Bezirksvertretungen

Unsere Kandidaten und Kandidatinnen für Stadtrat und Bezirksvertretungen

Auf die Reserveliste für den Rat haben die STADTGESTALTTEr 18 Kandidaten und Kandidatinnen gewählt für die Listen der 6 Bezirksvertretungen ...
Wahlprüfsteine - Stadt für Alle

Wahlprüfsteine – Stadt für Alle

Das Netzwerk "Stadt für Alle" hat uns folgende Fragen gestellt: 1. Das Netzwerk Stadt für Alle tritt dafür ein, dass ...
Kunst & Kultur vor Ort - Fragen und Antworten

Kunst & Kultur vor Ort – Fragen und Antworten

Unser OB-Kandidat Volker Steude beantwortet folgende Fragen des NRW Landesbüros Freie Darstellende Künste e.V.: Was macht für Sie das Besondere ...
3 STADTGESTALTER beim Speeddating der Wirtschaftsjunioren Mittleres Ruhrgebiet

3 STADTGESTALTER beim Speeddating der Wirtschaftsjunioren Mittleres Ruhrgebiet

STADTGESTALTER beim Speeddating. Die Wirtschaftsjunioren Mittleres Ruhrgebiet: haben sich mit Kommunalpolitikern getroffen, um den Bürgern*innen aus dem Mittleren Ruhrgebiet einen ...
Wahlprüfsteine - Haus und Grund

Wahlprüfsteine – Haus und Grund

Haus & Grund Bochum e.V.,, die größte Interessengemeinschaft von privaten Haus-, Wohnungs- und Grundstückseigentümern in Bochum haut uns folgende Fragen ...
Termine bis zum Wahltag am 13.09.2020

Termine bis zum Wahltag am 13.09.2020

Bis zur Wahl finden einige Termine statt, bei denen die STADTGESTALTER eingeladen sind oder selbst ihre Ideen und Vorschläge präsentieren: ...
Wahlprüfsteine - Bündnis für bürgernahe Stadtentwicklung

Wahlprüfsteine – Bündnis für bürgernahe Stadtentwicklung

Das Netzwerk hat an den Bochumer Parteien Wahlprüfsteine gesendet, um festzustellen, wie sich die Parteien zu den Forderungen nach frühzeitiger ...
Wahlprüfsteine "Bochum muss handeln"

Wahlprüfsteine “Bochum muss handeln”

Das Klimaschutzbündnis "Bochum muss handeln" hat uns zu folgenden sieben Themenbereichen seine Forderungen zugesendet und gefragt in wie weit wir ...
STADTGESTALTER und Volt unterstützen sich bei der Kommunalwahl am 13.09. gegenseitig

STADTGESTALTER und Volt unterstützen sich bei der Kommunalwahl am 13.09. gegenseitig

Volt empfiehlt seinen Wähler*innen in Bochum, die STADTGESTALTER zu wählen. Die STADTGESTALTER empfehlen, für die Wahl des Ruhrparlaments für Volt ...
Telekom-Talk mit Volker Steude

Telekom-Talk mit Volker Steude

"Zu Beginn der Krise war die städtische Corona-Hotline permanent überlastet. Die Stadtgestalter nahmen sofort das Zepter in die Hand und ...
Im Ratskeller mit Volker Steude - Podcast von youngperspectives.ruhr

Im Ratskeller mit Volker Steude – Podcast von youngperspectives.ruhr

Youngperspectives.ruhr sprach mit unserem OB-Kandidaten, Volker Steude über: Mobilität, Klimakrise & Energie, Wirtschaft, Ernährung & Landwirtschaft, Migrationspolitik, Stadtumbau & Wohnen ...
Kandidatencheck - 3 Fragen an unseren OB-Kandidaten Volker Steude

Kandidatencheck – 3 Fragen an unseren OB-Kandidaten Volker Steude

ExPo:Ruhr stellte drei Fragen an unseren OB-Kandidaten, Volker Steude: Könnten Sie bitte in zwei, drei Sätzen sagen, was Ihr Herzensanliegen ...
Wahlprogramm 2020

Wahlprogramm 2020

Das Programm der STADTGESTALTER sind unsere Ideen und Vorschläge: Übersichtsseite Ideen und Vorschläge Zusätzlich haben wir hier einige grundsätzliche Positionen ...
Fragen von Radio Bochum

Fragen von Radio Bochum

Radio Bochum hat uns Fragen zu folgenden Themenfeldern gestellt:- Innenstadtentwicklung- Verkehr- Umwelt- Schule, KiTa und Betreuung- Soziales (Pflege und Jugend)- ...
Unsere Spitzenkandidatinnen und -kandidaten für die Bezirksvertretungen

Unsere Spitzenkandidatinnen und -kandidaten für die Bezirksvertretungen

Unsere Spitzenkandidaten und --kandidatinnen für die Bezirksvertretungen antworten auf drei Fragen: Was wünscht ihr euch für euren Stadtbezirk?Was ist besonders ...
Wahlprüfsteine Seebrücke

Wahlprüfsteine Seebrücke

Die SEEBRÜCKE Bochum hat uns folgende Fragen gestellt: Die STADTGESTALTER setzen sich ein für die Rettung von Menschen auf der ...
Die PARTEI und STADTGESTALTER - die ungewöhnliche Fraktion

Die PARTEI und STADTGESTALTER – die ungewöhnliche Fraktion

Die Ratsmitglieder von der Partei Die PARTEI und der STADTGESTALTER haben sich zu einer gemeinsamen Fraktion zusammengeschlossen. Eine ungewöhnliche Fraktion, ...
Unsere Kandidaten und Kandidatinnen für die 33 Wahlbezirke

Unsere Kandidaten und Kandidatinnen für die 33 Wahlbezirke

Bereits am 03.03.2020 haben die STADTGESTALTER ihre 33 Kandidaten und Kandidatinnen für die 33 Bochumer und Wattenscheider Wahlbezirke gewählt: Mitte10 ...
Die Plakate für die Wahl 2020

Die Plakate für die Wahl 2020

Die 16 Plakate der STADTGESTALTER für die Kommunalwahl 2020. demnächst auch in der Stadt zu sehen ...
Wahlprüfsteine BUND

Wahlprüfsteine BUND

Die BUND Kreisgruppe Bochum hat uns folgende Fragen gestellt: MobilitätNeben dem privaten Fahrrad und dem ÖPNV ist die Möglichkeit des ...
Wer sind wir STADTGESTALTER? - Das Erklärvideo

Wer sind wir STADTGESTALTER? – Das Erklärvideo

Wer sind die STADTGESTALTER? Was machen wir? Wie könnt ihr mitmachen? Und wie kann man die Ideen und Vorschläge der ...
Fragen der WAZ an unseren OB-Kandidaten, Volker Steude

Fragen der WAZ an unseren OB-Kandidaten, Volker Steude

Die WAZ hat unserem OB-Kandidaten, Dr. Volker Steude 5 Fragen gestellt, hier seine Antworten:1. Corona ist vorbei: Was packen Sie ...
15 Dez

Spielplatz auf dem Kuhhirtenplatz im Stadtrat beschlossen

Auf dem Kuhhirtenplatz soll ein Spielplatz entstehen. Steter Tropfen höhlt den Stein, könnte man sagen. Den Vorschlag für ein Spielareal auf dem Platz hatten die STATDGESTALTER bereits 2016 gemacht. Jetzt wurde die Realisierung am 12.12.19 Stadtrat im beschlossen.

Der Vorschlag den Kuhhirtenplatz zum Spielplatz zu machen gibt es seit 2016

Im Beitrag der STADTGESTALTER vom 14.02.2016 (Innenstädte sollen neue Spielplätze erhalten) heißt es. “Die Bochumer Innenstadt bietet “z.B. neben dem neu zu gestaltenden Husemannplatz der Kuhhirtenplatz einen idealen Platz, um dort einen Spielbereich zu schaffen, der nicht nur für Kinder und Jugendliche, sondern auch für jung gebliebene Erwachsene zum Anziehungspunkt werden könnte.

So könnte der Kuhirtenplatz zum Beispiel wie folgt aufgewertet werden (siehe Plan):

  • Eine Rutsche vom Boulevard die Treppen hinunter auf den Kuhirtenplatz.
  • Ein Spieltrampolin neben dem schon Platz vorhandenen Fluss, der sich schon heute bei Kindern großer Beliebtheit erfreut.
  • Eine mit Mosaikfliesen belegte Spielfigur, wie der bei den Kindern sehr beliebte Spieldrache auf dem Apollonia-Pfau-Park (Bericht der Bochumschau).
  • Stadtschaukeln auf dem Boulevard, wie jene in Montreal, die dort nicht nur Kinder begeistern (Die 21 Schaukeln von Montreal).”

Weiterlesen