29 Nov

Blamage im Umweltausschuss

UPDATE 03.12.14: Unser Antrag wurde nunmehr im Hauptausschuss behandelt. Dazu wurden die Geschäftsführer des USB geladen, um auch uns das bisher verweigerte Beteiligungs- und Fragerecht einzuräumen.

Die OBin hat sich für fehlerhafte Rechtseinschätzung hinsichtlich unserer Beteiligungsrechte bei Ausschusssitzungen entschuldigt und diese bedauert.

Von uns wurde die Frage an den USB gestellt, warum betragen die Kosten für die Abfuhr der grauen Tonne nur 130 Euro, die Gebühren sind aber 270 Euro hoch? Für welche Leistungen fallen die überschießenden 140 Euro an? Die Frage soll bis zur Ratssitzung am 11.12. beantwortet werden.

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Wie geht man vor, wenn man sich unter keinen Umständen mit Kritik an seiner Politik auseinander setzen und sich nicht für seine politischen (Fehl-)entscheidungen rechtfertigen will? Man verbietet der Opposition das Wort.

SPD BochumSo läuft es leider immer mal wieder in Bochum und so wollte es die SPD auch im Ausschuss für Umwelt, Sicherheit und Ordnung am Donnerstag letzter Woche handhaben. Doch es kam anders. Aber beleuchten wir die Geschichte von Anfang an:

Die STADTGESTALTER haben zu der Beschlussvorlage der Verwaltung, die die überzogenen Gebühren bei der Abfallentsorgung auch für 2015 zementieren soll einen Änderungsantrag formuliert, der vorsieht, dass zumindest ab dem Jahr 2016 nicht nur der USB, sondern auch andere Entsorger Angebote für die Abholung von grauer und brauner Tonne abgeben sollten, um dann das Angebot mit dem besten Preis-Leistungs-Verhältnis auswählen zu können.

Dieser Antrag ist nicht nur mit der unangenehmen Frage verbunden, warum ist der USB so viel teurer als die Entsorgungsunternehmen in anderen Städten, sondern der Antrag stellt auch das Entsorgungsmonopol des USB in der Stadt an sich in Frage.

Einer Diskussion über das Müllmonopol und den damit verbundenen Klüngel wollte die SPD im Umweltausschuss offenbar unter allen Umständen aus dem Weg gehen.

Entsprechend verweigerte die Vorsitzende des Ausschusse Martina Schmück-Glock (SPD, siehe Bild), die pikanter Weise auch gleichzeitig Vorsitzende des Aufsichtsrats des USB ist, kurze Hand die Diskussion über den Antrag der STADTGESTALTER, indem sie festlegte, dass über diesen im Ausschuss nicht diskutiert werde und sich auch der Antragsteller an der Diskussion zu dem entsprechenden Tagesordnungspunkt nicht beteiligen dürfe.

Zur Begründung erklärte sie, angeblich hätte die Verwaltung ihr vorgegeben, dass eine Behandlung nicht möglich sei, da der Antragsteller zwar Rats- aber nicht Mitglied des Ausschusses sei und daran müsse man sich wohl halten. Diese Aussage war jedoch nicht nur gleich in mehrfacher Hinsicht falsch, sondern auch unredlich:

1. Die Verwaltung hatte gegenüber Fr. Schmück-Glock (SPD) lediglich erklärt, der Antrag müsse nicht im Ausschuss behandelt werden, da der Antragsteller in diesem Ausschuss kein Mitglied sei. Dass er nicht behandelt werden könne, hatte sie indes nicht gefordert.

Doch auch diese Rechtsansicht ist falsch, wie das Oberbürgermeisterbüro mittlerweile nach Monierung durch die STADTGESTALTER selbst zugeben musste, denn die Gemeindeordnung sieht sogar wörtlich anderes vor: „Wird in einer Ausschusssitzung ein Antrag beraten, den ein Ratsmitglied gestellt hat, das dem Ausschuss nicht angehört, so kann es sich an der Beratung beteiligen.“ (§ 58 (1) GO-NRW).

Ein einfacher Blick in die Gemeindeordnung hätte genügt und auch Fr. Schmück-Glock (SPD) hätte erkennen müssen, dass die Verwaltung mit ihrer Ansicht falsch liegt.

2. Die Verwaltung hatte Fr. Schmück-Glock (SPD), anders als von ihr behauptet, darüber hinaus nicht angewiesen, den Antrag nicht zu behandeln, sondern nur fälschlicher Weise mitgeteilt, dass er nicht behandelt werden müsse. Es stand damit weiterhin im Ermessen der Ausschussvorsitzenden, den Antrag mit zu beraten oder nicht.

Eine Angelegenheit in einem Fachausschuss zu diskutieren ohne dabei die beantragten Änderungen und Einwendungen zu berücksichtigen bzw. die Antragsteller begründen zu lassen, weshalb sie ihren Antrag gestellt haben, macht in einem Fachausschuss allerdings wenig Sinn und verkürzt die erforderliche Diskussion in undemokratischer Weise.

Hätte die SPD-Ausschussvorsitzende im Interesse der Sache handeln wollen, hätte sie dem Ausschuss vorgeschlagen den Änderungsantrag gleich mit zu beraten.

Nach dem Demokratieverständnis von Fr. Schmück-Glock (SPD), sieht sie jedoch ihre Aufgabe als Ausschussvorsitzende offenbar vielmehr darin, im Ausschuss kritischen Nachfrage und Änderungsvorschlägen, die den Vorstellungen der SPD entgegen stehen und am Monopol des USB rütteln, keinen Raum zu bieten.

3. Selbst wenn es ihrer eigenen Meinung nach ihre Aufgabe als Ausschussvorsitzende ist Kritik am Handeln der Koalition und des USB so wenig wie nur möglich Raum zu bieten, dann hätte es sich trotzdem gehört, die Mitglieder des Ausschusses dazu zu befragen, ob die Beratung und Diskussion der Angelegenheit auch den Änderungsantrag umfassen soll oder nicht.

Diese Entscheidung aber gestand sie den Mitgliedern des Ausschusses nicht zu. Nach ihrer Meinung ist sie wohl die einzige, die zu entscheiden hat, über was die anderen Ausschussmitglieder zu diskutieren haben und worüber nicht.

4. Die Verwaltung ging davon aus, dass die Ausschussvorsitzende sich vor der Sitzung mit dem Antragsteller der STADTGESTALTER in Verbindung setzt und die von ihr beabsichtigte Verfahrensweise erläutert, um dem Antragsteller die Gelegenheit zu geben, dazu Stellung zu nehmen. Dass das nicht passiert ist, erstaunte auch den Leiter des Büros der Oberbürgermeisterin.

Fr. Schmück-Glock aber wechselte mit dem Antragsteller kein Wort, sondern verkündete ihre Entscheidung erst in der Sitzung. Die Bitte des Antragstellers in der Sitzung, zu diesem Vorgehen kurz Stellung nehmen zu dürfen, verbat sie sich barsch.

5. Als nach der Sitzung klar wurde, dass das Vorgehen der SPD-Ausschussvorsitzenden rechtswidrig und falsch war, hätte man für das Verhalten eine Entschuldigung erwarten können. Doch auch diese blieb bisher aus. Wenn man den Politikstil betrachtet, den Fr. Schmück-Glock in der Sitzung an den Tag legte, wundert das aber letztlich nicht.

Aufgrund des rechtswidrigen Verhaltens der SPD-Ausschussvorsitzenden wird die Oberbürgermeisterin das Vorgehen jetzt beanstanden und muss die Angelegenheit im Ausschuss in der nächsten Sitzung erneut beraten werden oder die Beratung wird im Hauptausschuss nachgeholt, sofern die zuständigen Vertreter von USB und Verwaltung dort erneut für die Fragen der Ausschussmitglieder bereit stehen.

Eine weitere peinliche Note erhielt das Verhalten der SPD-Fraktion im Ausschuss noch, als das SPD-Mitglied Hemmerling zu von einer anderen Fraktion erst am Sitzungstag eingereichten Änderungsanträgen süffisant Weise erklärte, man sei nicht gewillt sich mit diesen zu beschäftigen, wenn eine rechtzeitige Vorlage nicht erfolge. Hier wäre sicher berechtigte Kritik angebracht gewesen, aber der herablassende Tonfall war völlig unangebracht.

Eine Fraktion, die selbst mit den politischen Spielregeln in den Ausschüssen nicht ansatzweise vertraut ist bzw. diese missachtet, sollte sich überdies generell mit hochnäsigen Zurechtweisungen anderer zurück halten.

Politikstil, Verhalten, Gestus und Tonfall einiger SPD-Ratsmitglieder zeigen, dass zumindest die Genannten nicht gewillt sind sich mit Kritik konstruktiv auseinander zu setzen und es wohl nicht für nötig erachten sich für ihre Politik gegenüber anderen zu rechtfertigen.

In der Sache selbst erklärte der USB in der Ausschusssitzung, dass die Abfuhr der grauen Tonne beim USB mit Kosten von knapp 130 Euro zu Buche schlägt. Verlangt werden aber von den Bürgern über 270 Euro. Also mehr als das Doppelte! Dass zusätzliche 140 Euro erforderlich seien, damit insbesondere die kostenfreie Abholung der Weihnachtsbäume und des Sperrmülls, der Betrieb der Wertstoffhöfe und die kostenfreie Abgabe von Grünschnitt erfolgen kann, dass konnte oder wollte der Geschäftsführer hingegen nicht mit Zahlen belegen.

Auch musste er zugeben, dass die Preise des USB nach dem Selbstkostenprinzip kalkuliert werden und damit eine effektive Kostenkontrolle gar nicht stattfinden kann. Denn das Prinzip bedeutet, der USB addiert all seine Kosten und das ist dann der Preis, den die Stadt zahlen muss.

Hierzu wären kritische Nachfragen zwingend erforderlich und wichtig gewesen. Verständlich aber, dass diejenigen, die das Monopol des USB nicht hinterfragt wissen wollen, alles daran setzen entsprechende Fragen zu verhindern, zur Not offenbar auch indem rechtswidrig Ratsmitglieder die Beteiligung an der Beratung von Angelegenheiten versagt wird.

Natürlich hätte auch insbesondere die CDU als größte Oppositionspartei die entsprechenden Nachfragen stellen können. Doch verlegt sich diese im Ausschuss darauf einstudierte Alibifragen zu stellen, um dann brav zusammen mit SPD und Grünen alle Gebührenerhöhungen mit zu beschließen. Für eine Partei, die für sich beansprucht, eine (Wahl-)Alternative zur SPD zu sein, ist dass viel zu wenig. Die CDU legte nicht einen konstruktiven Vorschlag vor, mit dem sich die Gebühren in Bochum senken lassen könnten. Wer ernsthaft etwas in der Stadt verändern will, handelt jedenfalls anders.

Fazit: Die dargestellte Peinlichkeit zeigt, es wird Zeit, dass der Klüngel in der Stadt aufgebrochen wird. Anders wird man angemessene und sozialverträgliche Gebühren zumindest im Bereich Müllentsorgung nicht erreichen. Dass führt zu der Minimalforderung, die Vorsitzenden des Umweltausschusses dürfen nicht gleichzeitig im Aufsichtsrat des USB sitzen. Ähnliche Konstellationen darf es auch in anderen Ausschüssen nicht geben.

Denn der Klüngel basiert auf Interessengleichheit. SPD, Ausschussvorsitzende und USB haben gleichermaßen ein Interesse an einem Monopolunternehmen USB, was ihnen Bezüge, Macht, Einfluss und einen stetigen gesicherten Einnahmenfluss beschert. Ein Interesse an Konkurrenz oder niedrigen Gebühren besteht somit nicht. Der Vorgang zeigt, um den über Jahre verfestigten Klüngel zu verteidigen, sind sich manche in der SPD offenbar auch nicht zu schade, die Rechte anderer Ratsmitglieder zu verletzen.

Hoffen wir, dass die jetzige Blamage die Handelnden veranlasst den Rechten der gewählten Ratsvertreter der Bürger zukünftig mit mehr Respekt zu begegnen.

Bildnachweis: Stadt Bochum

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