13 Sep

Verwaltung missachtet Informationsrechte der Ratsmitglieder

UPDATE 17.09.14: Der nachfolgende Beitrag hat seine Wirkung nicht verfehlt. Die Stadt lädt zum Gespräch mit dem zuständigen Mitarbeiter der Bogestra ein und will die angeforderten Daten zum 368-Bus jetzt übermitteln und sogar erklären. Geht also doch!

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Ein Ratsmitglied möchte von der Bogestra bzw. der Verwaltung wissen, wie viele Fahrgäste täglich von der Innenstadt zum Ruhrpark befördert werden. Eigentlich eine einfache Sache, sollte man meinen. Anrufen, fragen und schon bekommt man die Zahlen.

ratssitzungAber so einfach geht das nicht, zumindest nicht, wenn die Bochumer Verwaltung im Spiel ist. Zwar ist der Rat der Stadt für alle wichtigen Angelegenheiten der Stadt zuständig. Die Ratsmitglieder haben aber größte Mühe an die einfachsten Informationen zu kommen.

Aber von Anfang an: Anruf bei der Bogestra. Frage nach den Fahrgastzahlen zum 368-Bus. Ein netter Mann an der Telefonauskunft versucht den Zuständigen zu finden, was ihm auch nach drei Versuchen gelingt. Eine nette Dame erklärt, kein Problem am nächsten Arbeitstag könne man die Daten haben. Kurze Zeit später eine Mail von einem anderen Bogestra-Mitarbeiter mit 3 weiteren Personen im cc:. Nein, das ginge doch nicht, man müsse die Daten über das Rathaus anfordern, als Unternehmen der Stadt gebe man die Daten nicht direkt raus, sondern an die Stadt weiter und die gebe sie dann weiter. Auch auf den Hinweis, dass das doch recht umständlich und bürokratisch sei, kein Erbarmen. Die Bogestra gäbe solche Daten grundsätzlich nicht raus. Da die offenbar zuständige Mitarbeiterin der Stadt schon im cc: der Mail der Bogestra aufgeführt wurde, also die Bitte, dass dann jetzt bitte die Stadt die Daten übermittelt.

Dann passiert erstmal fast eine Woche nichts. Dann eine Mail von der Mitarbeiterin der Stadt, dass man die Daten nur bereitstellen würde, wenn zur nächsten Ratssitzung eine öffentliche Anfrage an die Oberbürgermeisterin gestellt würde. Diese würde dann auf dem offiziellen Weg bearbeitet. Das würde bedeuten, die Daten lägen in fast 4 Monaten vor, völlig unakzeptabel. Bis zur nächsten Ratssitzung dauerte es zu diesem Zeitpunkt noch einen Monat. Die Beantwortung von öffentlichen Anfragen durch die Verwaltung erfolgt regelmäßig erst zur übernächsten Ratssitzung. Das wäre erst im Dezember.

Also Hinweis an die städtische Mitarbeiterin, dass grundsätzlich auch ein Anspruch auf die Daten nach Informationsfreiheitsgesetz (IFG) bestünde. Mit diesem Recht kann jeder Bürger jede Information von den zuständigen Verwaltungsstellen einfordern. Und die zuständige Stelle hat diese dann unverzüglich(!) zu übermitteln. Entsprechend wäre der Verweis auf den Weg, die Daten bei der OBin mittels einer öffentlichen Anfrage zu beantragen unverständlich. Es entstünde der Eindruck, dass die Behörde nicht alles daran setzen würde, für die Ratsmitglieder und Bürger zu arbeiten, sondern vielmehr ihre Arbeitszeit dafür verwende, deren Arbeit bzw. deren Information zu behindern. Leider würde durch solche Verhaltensweisen auch die bei den Bürgern verbreitete Einschätzung bestätigt, die Verwaltungen wären überbürokratisiert. Es würde daher darum gebeten, die Vorgehensweise zu überdenken, anderenfalls würde man das unakzeptable Verhalten der Stadt öffentlich machen.

Daraufhin wütender Anruf des Stadtbaurates, Kratzsch (SPD). Man solle es gefälligst unterlassen sich als Ratsmitglied mit Informationsanfragen an die zuständigen Stellen zu wenden. Alle Anfragen wären ausschließlich an die Dezernenten bzw. die OB zu stellen. Das wäre der einzige Weg. Auf die Frage wieso er der Meinung sei (Rechtsgrundlage), dass es den Ratsmitgliedern nicht erlaubt wäre unter in Anspruchnahme des IFG Informationen direkt bei den zuständigen Stellen abzufragen, blieb der Stadtbaurat eine Antwort schuldig. Also die Bitte, dass der Stadtbaurat seine Rechtssicht schriftlich formuliert, damit die STADTGESTALTER dieser ihrer eigenen Ansicht entgegenstellen und den Vorgang dann öffentlich machen können. Der Stadtbaurat kündigt eine schriftliche Stellungnahme an. Diese erfolgte leider bis heute nicht.

Die Daten werden weiterhin nicht übermittelt, schon gar nicht, wie es das IFG vorschreibt, unverzüglich (ohne schuldhaftes Zögern). Also wird darum gebeten, diese bis zum 12.09. zu übersenden oder den Grund mitzuteilen, warum die Daten nicht übermittelt werden können. Auch diese Mail bleibt ohne Antwort.

Gleichzeitig noch ein anderer Fall. Aus der Presse erfahren auch die STADTGESTALTER, dass die OBin zusammen mit einem Ratsmitglied im Wege der Dringlichkeit anstatt des Rates entscheiden will, dass das Musikzentrum ein zusätzliches Verwaltungsgeschoss für 1,1 Mio. Euro erhält.

Seltsam, alle Anfragen, Beschlüsse, Einladungen und Verwaltungshinweise, werden den STADTGESTALTER an die immer gleiche Adresse per Mail übermittelt, aber ausgerechnet die Verwaltungsvorlage zu diesem Beschluss nicht. Alle Fraktionen haben offensichtlich die Anfrage erhalten, denn die äußern sich schon in der Presse, was sie davon halten. Nur ausgerechnet die Wählergemeinschaft, die viele Mitglieder hat, die das Bürgerbegehren gegen das Musikzentrum angestrengt und unterstützt haben, bekommt die Verwaltungsvorlage nicht.

Auf Nachfrage wir mitgeteilt, man habe die Vorlage an die Adresse DieStadtgestalterimRat@bochum.de geschickt, wo man doch alle Dokumente hin übermittle. Dumm nur, dass niemand es für nötig gehalten hat, die STADTGESTALTER darüber zu informieren, dass die Stadt eine solche Mailadresse eingerichtet hat, geschweige denn, dass die Wählergemeinschaft darüber informiert wurde, wo man die Mails zu der Adresse abrufen kann, bzw. man es zudem noch unterlassen hat die Zugangsdaten für das entsprechende Mailpostfach zuzusenden.

Auf weitere Nachfrage muss das Büro der Oberbürgermeisterin dann noch einräumen, dass anders als zunächst behauptet, nur ausgerechnet dieses eine Dokument an die besagte Mailadresse gesendet wurde und sonst keine weitere Mail. Erst nach mehrfacher Bitte wird dann die Vorlage doch noch auf dem üblichen Weg übersendet. Die Zugangsdaten für die Adresse DieStadtgestalterimRat@bochum.de wurden jedoch trotz mehrmalige Bitte bis heute leider immer noch nicht übersendet.

Als die Verwaltungsvorlage zum Musikzentrum endlich vorlag, war es den STADTGESTALTERn nicht mehr möglich einen dringlichen Änderungsantrag zu stellen. Denn der Dringlichkeitsbeschluss über den Verwaltungstrakt war längst gefallen. Erfolgreich hatte man die STADTGESTALTER ausgebremst und um ihr demokratisches Mitbestimmungsrecht gebracht.

Die Beispiele zeigen, Ratsmitglieder der Opposition werden von der Bochumer Verwaltung benachteilig und behindert. Der Verdacht kommt auf, dass das gezielt passiert, ggf. auch um Ratsmitglieder zu disziplinieren, damit sie keine unangenehmen Fragen stellen oder sich mit Kritik am Handeln der Verwaltung zurück halten. Die STADTGESTALTER sind jedoch bei der Wahl gegen Filz und Klüngel angetreten und werden sich durch solches Verhalten unter keinen Umständen abhalten lassen ihre Meinung offen zu vertreten.

In Städten mit Verwaltungen, die ein modernes Demokratieverständnis pflegen, ist es üblich, dass der Bürgermeister den Ratsmitgliedern die unmittelbare Information direkt bei den zuständigen Mitarbeitern der Verwaltung auch mit der Möglichkeit der Akteneinsicht anbietet, soweit der Datenschutz nicht entgegensteht (Josef Ziegler, Information und Geheimhaltung).

Aber auch, wenn die Oberbürgermeisterin dazu nicht bereit ist, besteht in jedem Fall die Auskunftspflicht der Verwaltung gemäß IFG auch und gerade gegenüber Ratsmitgliedern. Das ergibt sich schon daraus, dass dem Rat die Kontrolle der Verwaltung übertragen ist. Diese können also in Erfüllung ihrer Aufgabe erst recht Informationen verlangen, die auch ansonsten die Öffentlichkeit nach IFG verlangen kann (Gutachten zum IFG).

Es wird Zeit, dass die Verwaltung in Bochum umdenkt. Ein offener Umgang mit Information erschwert nicht die Arbeit, sondern erleichtert sie ganz erheblich.

Wenn heute Politik und Verwaltung Probleme haben mit der Akzeptanz ihrer Entscheidungen durch die Bürger, liegt es oft nicht so sehr am Inhalt dieser Entscheidungen, sondern an den Mängeln in der Vermittlung und an der fehlenden Transparenz für die Bürger (Josef Ziegler, Information und Geheimhaltung). Das sieht man in Bochum in diesen Tagen mal wieder besonders am Fall des Musikzentrums, wo nicht nur der Inhalt der Entscheidungen, sondern auch die Informationspolitik der Verwaltung dazu schwer in der Kritik steht (Kommentar in der WAZ vom 11.09.14).

Die wichtigste Voraussetzung für eine effektive Arbeit der Ratsmitglieder ist die Information. In jedem Fall sind alle Ratsmitglieder von der Verwaltung schnell und umfangreich zu informieren. Auch auf die von der Verwaltung zugesagten Quartalsdaten zur wirtschaftlichen Entwicklung der Stadt warten die Ratsmitglieder schon wieder 3 Monate.

Aber die Ratsmitglieder müssen die Informationen auch unmissverständlich einfordern. Aktuell scheint es so, als würde sich die Verwaltung darauf verlassen, dass sich die Ratsmitglieder in dieser Hinsicht einiges gefallen lassen. Schwer verständlich in diesem Zusammenhang auch, dass das Verhängen der Haushaltssperre durch den Kämmerer drei Tage vor der Ratssitzung, eigentlich auch ein bemerkenswerter Affront hinsichtlich der Informationsrechte der Ratsmitglieder, fast von allen Ratsfraktionen ohne hörbares Murren hingenommen wurde.

Klar, SPD und Grüne erhalten anders als die Opposition Informationen aus der Verwaltung geräuschlos und unbürokratisch, schließlich sind die Dezernenten und Amtsleiter überwiegend Parteifreunde. Die von der OBin immer wieder beschworene gute Zusammenarbeit im Rat setzt jedoch voraus, dass Ratsmitglieder in der Opposition nicht bei ihrer Arbeit behindert werden, in dem man ihren Informationsanspruch missachtet.

Mal sehen, ob nächste Woche zumindest die Daten zum 368-Bus und die Quartalsdaten vorliegen und vielleicht sogar eine Entschuldigung, dass man den Ratsbeschluss zum Verwaltungszentrum des Musikzentrums nicht rechtzeitig zugesendet hat. Das wäre ein Anfang für eine wirklich gute Zusammenarbeit im Rat… .

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