10 Sep

Kein Protzbau für die BoSy

STADTGESTALTER stellen Änderungsantrag zum Bau des Verwaltungstraktes am Musikzentrum (Änderungsantrag zu 20141332)

Aktuell unterliegt die Stadt der Haushaltssperre. Es ist politisch und moralisch nicht vertretbar unter den gegebenen städtischen finanziellen Rahmenbedingungen und der desolaten städtischen Haushaltslage unter Verwendung weiterer städtischer Gelder für die BoSy eine Luxusverwaltung zu bauen.

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Eine finanzielle Beteiligung der Stadt am Bau des Verwaltungstraktes des Musikzentrums ist gegenüber den Bürgern nicht vertretbar,  deren Kinder auf der anderen Seite vor geschlossenen Lehrschwimmbädern stehen, weil der Stadt das Geld fehlt, diese zu reparieren.

Die für die BoSy-Verwaltung veranschlagten Kosten in Höhe von 1,1 Mio. liegen überdies weit über dem Vertretbaren. Offenbar ist für 1,1 Mio. entweder der Bau einer Luxusverwaltung mit 3,7 m Deckenhöhe geplant oder es sollen mit den überteuerten Baukosten bereits bestehende Kostenlöcher aus dem Bau des Musikzentrums gestopft werden.

Die Baukosten für ein Standardverwaltungsgebäude mit einer Fläche von 236 qm bei guter Ausstattung betragen in Deutschland üblicher Weise nicht mehr als 400.000 Euro, also deutlich weniger als 50% der bisher veranschlagten Kosten. Nur sofern dieser Baukostenbetrag eingehalten wird, ist es für die Stadt günstiger das Musikzentrum um einen neu zu bauenden Verwaltungstrakt zu ergänzen. Übersteigen die Baukosten diesen Betrag, ist es günstiger gegenüber dem Musikzentrum leer stehende Büroräume für die Verwaltung anzumieten.

Die der Verwaltungsvorlage beiliegende Wirtschaftlichkeitsberechnung ist unbrauchbar. Sie entspricht weder den Kriterien einer ordnungsgemäßen Kostenrechnung noch der in Deutschland gültigen und anzuwendenden Norm zur Berechnung von gebäudebezogenen Kosten (DIN 18960).

Gem. DIN 18960 sind neben den Zinsen die Kosten für Betrieb, Abschreibung, Instandhaltung und Objektmangement bei der Ermittlung der gebäudebezogenen Kosten zu berücksichtigen. Die bisherige Berechnung berücksichtigt allein die Zinsen.

Entweder fehlt der Verwaltung die Fachkompetenz für eine sachgerechte Wirtschaftlichkeitsberechnung nach DIN 18960 oder es gab andere Gründe, warum man bei der Berechnung wesentliche Kosten verschwiegen wurden.

Zudem schlagen die STADTGESTALTER vor, die Höhe des Verwaltungstraktes von 3,7 m auf die Standardgeschosshöhe von 3 m inkl. Decke zu reduzieren. Um die vom Gestaltungsbeirat gewünschte optische Symmetrie zu erreichen, reicht es aus die Fassade optisch über die Dachkante hinaus um 70 cm zu erhöhen. Allein diese Maßnahme verringert den umbauten Raum um mind. 165 cbm und die Baukosten gem. Hochbau Richtpreis um fast 60.000 Euro. Darüber hinaus können durch die Maßnahme die Betriebskosten (u.a. Beheizung eines geringeren Raumvolumens) gesenkt werden.

Entsprechend haben die STADTGESTALTER beantragt, dass der Rat der Stadt Bochum beschließt, die Schenkung nur in Höhe von 400.000 Euro zur Realisierung des Verwaltungstraktes anzunehmen, um mit diesem Betrag die BoSy-Verwaltung zu bauen.

Dazu wird vorgeschlagen, dass die Stiftung die weiteren 200.000 Euro, die sie bereit stellen möchte, für die musikalische Erziehung hilfebedürftiger Kinder, Jugendlicher und alter Menschen im Musikzentrum spendet, sofern der Kostenrahmen für das Vorhaben Musikzentrum eingehalten werden kann. Für den Fall, dass der Kostenrahmen nicht eingehalten werden kann, regen die STADTGESTALTER an, die 200.000 Euro ganz oder teilweise zur Schließung der Kostenlücke einzusetzen.

In jedem Fall muss der Kostenrahmen für das Musikzentrum eingehalten werden und ist jede weitere städtische Beteiligung an weiteren Baukosten auszuschließen.

Im Übrigen wird darauf hingewiesen, dass das Verfahren über den Bürgerentscheid zum Musikzentrum weiterhin in 1. Instanz im Hauptsacheverfahren anhängig ist.

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