20 Jan

Bochum braucht eine Flächenentwicklungsplanung

Die Stadt benötigt weitere Wohn- und Gewerbeflächen, damit die Zahl der Einwohner und Unternehmen wieder steigt. Die Einwohner wollen aber nicht, dass zu diesem Zweck planlos Grünflächen oder Räume am Rande von Grünzügen geopfert werden.

Stadt düpiert Politik bei der Anmeldung von Flächen für den Regionalplan

Eine planvolle Erschließung der erforderlichen Flächen gelingt der Stadt bisher jedoch nicht. Das liegt insbesondere an der hartnäckigen Weigerung der Politik für Bochum ein nachhaltiges Flächenentwicklungskonzept auf den Weg zu bringen.

Stattdessen wurde zuletzt ein Liste von Flächen aufgestellt, aus denen die Politik, diejenigen auswählen sollte, die dem Regionalverband Ruhr (RVR) für den Regionalplan Ruhr gemeldet werden sollen, damit diese in den nächsten Jahre für neue Gewerbe und Wohngebiete ausgewiesen werden können.

Flächenentwicklungsplanung mittels Standardisierter Flächenbewertung anhand sozialem, ökologischem und ökonomischem Wert (Fotos: Michael Schwarz, Tuxyso)

Anhand der für jede Fläche aufgelisteten Kriterien, war es jedoch nicht möglich zu bewerten, welchen ökologischen und ökonomischen Wert die Flächen tatsächlich haben und welche Fläche besser als andere zur zukünftigen Nutzung geeignet sind. Wichtige Bewertungskriterien fehlten (z.B. Kosten der Nutzbarmachung, Angaben zur Verkaufsbereitschaft der Eigentümer und zu Entwässerungserfordernissen), die Verwendung von nur drei Bewertungsstufen (gut, bedingt und eher ungeeignet) pro Entscheidungskriterium war viel zu unscharf.

Entsprechend war eine Abwägung, welche Flächen dem RVR gemeldet werden sollten und welche nicht, kaum möglich. Folgerichtig kamen die unterschiedlichsten Fraktionen, Interessengruppen und Initiativen bei ihrer Bewertung zu komplett unterschiedlichen Ergebnissen. Eine Diskussion anhand verifizierter, nachvollziehbarer Kriterien war unmöglich.

Zur Anmeldung bei der Regionalplanung Ruhr vorgeschlagene Flächen

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13 Mai

U35-Verlängerung vor dem Aus

UPDATE: Die U35-Verlängerung ist endgültig gescheitert. Der Stadtbaurat räumte die von uns entdeckten Fehler ein und zog den Grundsatzbeschluss zurück.

Dass die Verlängerung der U35 von der Ruhr-Universität zur Unterstraße wenig Nutzen bei viel zu hohen Kosten haben würde, darüber waren sich die Verkehrsexperten und die Ruhr-Universität (RUB) bereits seit Vorschlag des Projektes durch die Stadt einig (LK vom 26.02.17).

Nutzen-Kosten-Verhältnis für die U35-Verlängerung beträgt nur 0,29

Jetzt stellt sich heraus, die von Stadt und Bogestra zur Ermittlung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses vorgelegte Berechnung entspricht nicht dem vorgeschriebenen Verfahren. Wird die Berechnung des NKU-Wertes mit den Formularblättern durchgeführt, die gemäß Verfahrensleitung zur Standardisierten Bewertung von Verkehrsinfrastrukturprojekten zwingen zu verwenden sind, ergibt sich ein NKU-Wert von nur 0,29 (NKU-Berechnung gemäß Formblatt E1). Der Nutzen entspricht nicht mal einem Drittel der Kosten.

Gemäß gültiger Verfahrensanleitung zur Standardisierten Bewertung müssen zur Berechnung des NKU-Wertes die Nutzwerte (Kostenersparnisse durch abnehmende Emissionen, Unfälle, Reisezeiten und weniger PKW-Betrieb) abzüglich der ÖV-Gesamtkosten für den Betrieb und die Unterhaltung der neuen Linie ins Verhältnis zum Kapitaldienst für die Investition in die ortsfeste Infrastruktur (Schienenweg, Haltestellen, Brücken u.ä.) gesetzt werden.

Im von der Stadt beauftragten Gutachten zur U35-Verlängerung werden jedoch allein die Nutzwerte ins Verhältnis zu den ÖV-Gesamtkosten gesetzt (Vergleich der NKU-Wert-Berechnungen). Der Kapitaldienst für die ortsfeste Infrastruktur (1.925,60 TEuro) fließt fälschlicher Weise gar nicht in die Berechnung ein. Der im Gutachten angegebene NKU-Wert von 1,23 beruht somit auf einer falschen Berechnung. Weiterlesen