27 Jan

Sichere Radwege für die Königsallee

Die Königsallee braucht sichere Radwege. Da sind sich eigentlich alle Fraktionen in der Bochumer Politik einig. Die auf den Bürgersteig gepflasterten Radwege sind viel zu schmal, im schlechten Zustand, Radfahrer und Fußgänger kommen sich dauernd ins Gehege, eine sichere Überquerung der Kreuzungen ist für Radfahrer nicht möglich. In Teilen sind die Radwege auf dem Bürgersteig nicht mehr benutzungspflichtig, die Radfahrer weichen auf die Straße aus, es kommt zu Konflikten mit dem Autoverkehr.

Gutachten zu Radwegen liegt seit Februar 2018 vor, wird aber geheim gehalten

Also hat die Stadt ein Gutachten in Auftrag gegeben, das klären soll, wie sichere Radwege auf der Königsallee eingerichtet werden sollen, ohne dass der bestehende Verkehrsfluss auf der Königsallee spürbar eingeschränkt wird. Eine weitere Anforderung war, die Radwege sollen ohne große bauliche Änderungen, im wesentlichen nur mit Änderung der Markierungen eingerichtet werden.

Das Gutachten liegt der Stadt seit Februar 2018 vor. Doch die Verwaltung hält das Gutachten bis heute unter Verschluss, nur Rot-Grün und der Mobilitäsbeirat erhielten davon Kenntnis. Die Opposition musste sich mühsam eine Einsichtnahme erstreiten, durfte dann aber nicht mal Seiten daraus kopieren. Eine Stadtplanung mit Mindestansprüchen an Transparenz und Offenheit geht so nicht vor. Die Verkehrsplanung erfolgt entgegen alle Beteuerung in Bochum leider weiterhin undurchsichtig in Hinterzimmern von Politik und Verwaltung. Gutachten sind, sobald Sie vorliegen, der Politik zugänglich zu machen, damit diese gegebenenfalls weitere Prüfaufträge veranlassen und die Gutachten als Grundlagen für eigene Vorschläge nutzen kann. Die Zurückhaltung von Gutachten behindert die politische Arbeit.

Nach entsprechendem Druck der Opposition gibt die Verwaltung zumindest, einen Teil der Ergebnisse des Gutachtens in der Beantwortung eine Anfrage der CDU preis (Mitteilung 20183393), dort heißt es: “Das Gutachten schlägt vor, die jeweils zwei Fahrspuren je Fahrtrichtung zu einer überbreiten Fahrspur mit Schutzstreifen für Radfahrer umzumarkieren. Vor den Lichtsignalanlagen soll eine Markierung in zwei Aufstellflächen erfolgen.” Weiterlesen