24 Sep

Fördermittel versiegen – Keine Hoffnung für Wattenscheid, Hamme, Laer, Werne/LA und Innenstadt

Die Umsetzung der Stadtteilentwicklungskonzepte (ISEK) in Wattenscheid, Hamme, Laer, Werne/Langendreer und der Innenstadt kommt quasi zum Erliegen. Es fließen kaum mehr Fördermittel von Land und Bund. Es werden kaum mehr Stadtumbauprojekte umgesetzt. Das Ziel, den Niedergang der Stadtteile aufzuhalten, lässt sich so nicht mehr erreichen.

Magere 4,3 Mio. Euro erhält die Stadt 2023 noch für die Umsetzung der Integrierten Stadtentwicklungskonzepte in Wattenscheid, Hamme, Laer, Werne/Langendreer und der Innenstadt. nennenswerte Projekte können mit diesem Förderbetrag nicht umgesetzt werden. Von Land und Bund wird in den ISEK-Gebieten, wenn überhaupt, kaum mehr als das Quartiersmanagement, die Bereitstellung von Verfügungsfonds für Bürgerprojekte und die Kleinförderung einiger privater Baumaßnahmen (Haus- und Fassadenprogramme) finanziert. Für Werne/ Langendreer, Wattenscheid und Laer fällt 2023 sogar die Förderung des Quartiersmanagements weg. Das Management der Stadtteile soll in Zukunft das Stadtplanungsamt übernehmen. Ob die Büros in den Stadtteilen geöffnet bleiben können, muss abgewartet werden.

Zweckentfremdung von Städtebaufördermitteln für das Lohrheidestadion

Statt in die Entwicklung der Stadtteile fließen 2023 fast 5,5 Mio. Städtebauförderungsmittel In die Sanierung des Lohrheidestadions. Ursprünglich sollte dieses Projekt 40 Mio. Euro kosten, 27 Mio. davon sollten Bund und Land übernehmen (40 Millionen Euro / Lohrheidestadion wird modernisiert). Dann aber explodierten die Kosten auf 55 Mio. Euro., aus der Sportstättenförderung von Land und Bund sollten aber weiterhin nur knapp 31 Mio. fließen. Der von der Stadt zu finanzierende Anteil hätte sich von knapp 13 Mio. auf 24 Mio. fast verdoppelt. Das konnte und wollte die Stadt nicht leisten. Also musste das Land weitere Fördermittel locker machen. Man machte einen Deal, zusätzliche 5,5 Mio. Städtebaufördermittel wurden für den Sportstättenbau und das Lohrheidestadion zweckentfremdet (WAZ vom 07.06.23).

Dieses Geld fehlt nun insbesondere für die Umsetzung des Stadtteilentwicklungskonzeptes Wattenscheid. Der Stadtteil bekommt 2023 aus diesem Topf keinen einzigen Euro. Geld gibt es nur für das Stadion. 5,5 Mio. Städtebaufördermittel fließen also in ein Projekt, das gar nicht Gegenstand des Stadtteilentwicklungskonzeptes Wattenscheid ist (ISEK Wattenscheid) und erkennbar zur Entwicklung von Wattenscheid-Mitte auch nichts Nennenswertes beitragen kann.

Stand der Umsetzung bei den Stadtteilentwicklungskonzepten

Doch wo stehen die fünf Stadtteilentwicklungskonzepte in Bochum aktuell? Was konnte umgesetzt werden? Was wurde bewirkt?

ISEK Wattenscheid – Bereits 2015, wurde mit der Umsetzung des ISEK-Wattenscheid begonnen. Von den vielen Projekten, die das Konzept vorsieht, wurden bisher nur wenige umgesetzt (Zusammenfassung des integrierten städtebaulichen Entwicklungskonzeptes). Für zentrale Projekte wie den Umbau des August-Bebel-Platzes, fehlt auch nach 8 Jahren eine finale Umsetzungsplanung, geschweige denn stehen Fördergelder bereit.

Eine Umkehr bzw. ein Stopp der negativen Entwicklung des Stadtteils Wattenscheid-Mitte, konnte nicht erreicht werden, der Abwärtstrend hält ungebremst an. Die realisierten Maßnahmen sind kaum mehr als Tropfen auf den heißen Stein. Sie wirken nicht. Die Stadt läuft der Entwicklung hinterher. Schon 2018 hatten die STADTGESTALTER diese Entwicklung beklagt und u.a. eine Beschleunigung der Maßnahmenumsetzung gefordert. (Stadterneuerung in Wattenscheid läuft mehr schlecht als recht).

2021 bekam die Stadt noch 3,7 Mio. für Wattenscheid-Mitte, im Wesentlichen für das Wattenscheider Haus für Musik, Kunst und Kultur, 2022 wie 2023 bekam man keine Förderung mehr. Damit ist das Stadtteilentwicklungsprogramm faktisch tot.

ISEK Laer / Mark 51°7 – 2021 wurde als einziges Projekt die Aufwertung des Spiel- und Bolzplatzes an der Grundschule Laer mit 1,85 Mio. gefördert. 2022 wurde der erste Bauabschnitt der Verbindungsachse zwischen Laer – Mark 51°7 über die Wittener Straße bezuschusst (1,19 Mio.), 2023, wird es der Umbau der Wittener Straße selbst sein (1.65 Mio.). Mit dem Fördergeld wird also die Wittener Straße umgebaut, mit Radwegen versehen, die ehemalige Fußgängerbrücke an der Haltestelle Laer-Mitte abgerissen und ein neuer Fußgängerüberweg geschaffen.

Eine enge Verknüpfung von Gewerbegebiet und Campus Mark 51,7° mit dem Stadtteil Laer wird durch die Maßnahmen nicht erreicht. Laer und Mark 51°7 werden auch zukünftig getrennt durch die Wittener Straße nebeneinander existieren. Die Möglichkeit eines echten Zusammenwachsens beider Gebiete wurde verspielt. Das Fördergeld wird im Wesentlichen in Verkehrsmaßnahmen bzw. den Straßenbau und nicht in die Stadtteilentwicklung investiert. Zu Nachbesserungen des ISEKs wie von den STADTGESTALTERn 2017 und 2020 vorgeschlagen, war die Stadt nicht bereit (Vorschläge zur Nachbesserung des ISEK-Laer,  Ein neuer Platz über der Wittener Straße, der Laer und Mark 51°7 verbindet).

ISEK-Hamme – 2021 gab es kein Geld für substanzielle Projekte aus dem ISEK, Mit spärlichen 0,52 Mio. wurden die üblichen laufenden Maßnahmen Quartiersmanagement, Verfügungsfond sowie Hof- und Fassadenprogramm und ein Sicherheitsaudit finanziert, 2022 gab es gar kein Geld. 2023 werden mit knapp 0,6 Mio. wiederum Verfügungsfonds, Quartiersmanagement sowie private Baumaßnahmen zur Verbesserung des Stadtbildes (insbes. Hof- und Fassadenprogramm) gefördert. Das ISEK läuft seit 2029. In dieser Zeit läuft außer Nebenaktivitäten und Randprojekten bisher nichts.

Es konnte bisher keine zentrale Maßnahmen, wie etwa die Umgestaltung des Amtsplatzes, aus dem ISEK in Angriff genommen werden (Integriertes städtebauliches Entwicklungskonzept (ISEK) Bochum-Hamme (Kurzfassung) . An einer konsequenten und ernsthaften Umsetzung der im ISEK aufgelisteten Maßnahmen scheint kein echtes Interesse zu bestehen. Es fragt sich, ob dieses unter den aktuellen Rahmenbedingungen überhaupt fortgeführt werden sollte.

ISEK – Werne/ Langendreer/ Alter Bahnhof – 2021 gab es nur für das Quartiersmanagement und den Verfügungsfonds Geld (0,34 Mio.). Immerhin 4,3 Mio. wurden 2022 bereitgestellt. Über die Maßnahmen von 2021 hinaus wurde 2022 die aufwendige Aufwertung der Quartierssportanlage Heinrich-Gustav-Straße gefördert, sowie private Baumaßnahmen zur Verbesserung des Stadtbildes (insbes. Hof- und Fassadenprogramm). Allein die Umgestaltung der Sportanlage wird 3,76 Mio. Kosten (WAZ vom 24.06.23), 2023 soll neben den üblichen Maßnahmen nur die Aufwertung des Kinderspiel- und Bolzplatzes Bramheide gefördert werden. Insgesamt werden für das IESK 0,73 Mio. Fördergeld bereitgestellt.

Auch im Stadtgebiet Werne/ Langendreer/ Alter Bahnhof, passiert in den letzten 3 Jahren also nicht mehr viel Nennenswertes. Der Umbau einer Sportanlage wie eines Spiel- und Bolzplatzes kann im Hinblick auf die Entwicklung der Stadtquartiere nur wenig bewirken. Nach einem relativ guten Start des ISEKs, tröpfeln die Mittel nur noch. Von einem echten Stadtumbauprojekt kann mangels umzusetzender Maßnahmen auch hier kaum mehr die Rede sein.

ISEK-Innenstadt – Das Stadtentwicklungskonzept Innenstadt gibt es seit 3 Jahren. Im ersten Jahr wurden mit 0,56 Mio. lediglich vorbereitende Planungen und Untersuchungen, Öffentlichkeitsarbeit, Hof- und Fassadenprogramm sowie ein Verfügungsfonds für Bürger und Händler finanziert, 2022 flossen keine Fördermittel, 2023 wurden Fördermittel wieder für Quartiersmanagement, die übliche Unterstützung privater Baumaßnahmen zur Verbesserung des Stadtbildes sowie die ebenfalls üblichen Verfügungsfonds bewilligt (1,3 Mio.). Kein einziges der zentralen Projekte des ISEKs erhielt in 3 Jahren Fördermittel.

Eigentlich sollten im Zeitraum 2020 bis 2026 Maßnahmen in Höhe von rd. 32 Millionen Euro umgesetzt werden (Stadt Bochum: Informationen zum Entwicklungskonzept). Dieses Ziel ist angesichts der spärlichen Fördermittel von nur 1,9 Mio. in den letzten 3 Jahren schon heute nicht mehr zu erreichen. Neben den beiden Projekten, die die Stadt aus eigenen Mitteln stemmt (Umgestaltung des Husemannplatzes und Haus des Wissens), ist die Realisierung weiterer zentraler Projekte nicht zu erwarten.

Obwohl die Zeit drängt, um die anhaltende negative Entwicklung der Innenstadt zu stoppen (Für die Innenstadt läuft die Zeit ab), ist auch die Umsetzung des ISEK-Innenstadt nahezu zum Stillstand gekommen. Dass mit dem ISEK der immer sichtbarer werdende Abwärtsentwicklung noch aufgehalten werden kann, ist kaum mehr zu erwarten.

Stadt kann nicht weiter auf Fördermittel setzen

Insgesamt ist also festzustellen, dass die Umsetzung der Stadtentwicklungskonzepte in allen fünf Stadtgebieten nahezu zum Erliegen gekommen ist. Bei dem jetzigen Realisierungstempo werden die Konzepte auch in Jahrzehnten noch nicht umgesetzt sein. Die Problemlagen in den Stadtteilen können bei der aktuellen Geschwindigkeit nicht behoben werden. Es entwickeln sich schneller neue Herausforderungen und Probleme als mit den Stadterneuerungsprogrammen alte behoben werden können.

Die Stadt selbst rechnet für die kommenden Jahre nur noch mit 6 Mio. Stadtbaufördermittel pro Jahr (WAZ vom 30.09.23), das sind 1,2 Mio. pro ISEK-Gebiet. Damit kann nennenswert vor Ort jedes Jahr maximal ein kleines bis mittelgroßes Projekt pro ISEK auf den Weg gebracht und nichts wirklich bewegt werden.

Die Stadt muss also umdenken und vor allem mehr Projekte selbst finanzieren. Das bisher übliche Verfahren, Projekte nur dann anzugehen, wenn Fördermittel fließen, kann nicht fortgeführt werden. Für jedes ISEK sollte die Stadt einen Projektplan sowie ein jährliches städtisches Budget aufstellen, das dann in die Umsetzung der geplanten Projekte investiert wird. Fördermittel würden je nach Anfall zusätzlich verplant.

Das hat zur Folge, dass für die Stadterneuerung zusätzliches städtisches Geld bereit gestellt werden muss. Diese Mittel können zum einen durch eine Umverteilung von Finanzen generiert werden. Indem beispielsweise die Stadterneuerung vor der Parkhaussanierung priorisiert wird (Innenstadt: Die Stadt gibt fast 10x mehr für Parkhäuser aus als für Stadtgestaltung). Zum anderen könnten z.B. aus der Einführung von flächendeckendem Anwohnerparken rd. 20 Mo. Euro/Jahr generiert werden, die in die Stadterneuerung fließen könnten. Aufgabe des Stadtrates ist in jedem Fall im Haushalt 2025 eine Finanzierung bereit zu stellen, die eine konsequente Umsetzung der fünf Bochumer Stadterneuerungskonzepte ermöglicht. Der aktuelle Stillstand bei den Stadterneuerungsprogrammen muss zeitnah überwunden werden.

23 Feb

10 Punkte für bessere Sportanlagen in Bochum

Viele Fußballvereine warten sehnlich auf einen Kunstrasenplatz, klagen über marode Umkleidekabinen, den Schulen fehlen Sporthallen, die städtischen Bäder sind schwer baufällig, insgesamt wurde die Sportinfrastruktur der Stadt über Jahrzehnte vernachlässigt. Die Mängel und Defizite müssen dringend angegangen werden und die Sportstättenentwicklungsplanung deutlich verbessert und optimiert werden.

Die STADTGESTALTER schlagen dazu vor, an 10 Punkten anzusetzen:

1. Gerechteres Verfahren zur Sportplatzentwicklung – Zwar verfügt die Stadt bis 2020 über einen Sportplatzentwicklungsplan (Beschluss 20172022), doch beschweren sich die Vereine, dass die Umsetzung nicht schnell genug geht und die Prioritätensetzungen, welcher Platz saniert oder zu einem Kunstrasenplatz umgebaut wird, nicht ausreichend sachgerecht noch nachvollziehbar sind.

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27 Jan

August-Bebel-Platz autofrei?!

Nach Aufhebung des Grundsatzbeschlusses für die Planung eines autofreien August-Bebel-Platzes am 21.01. in der Bezirksvertretung Wattenscheid soll entsprechend des neu getroffenen Planungsbeschlusses bei der weiteren Planung des Platzes erneut geprüft werden, ob und ggf. wie Autoverkehr über den Platz fließen könnte. Doch trotz dieses Beschlusses ist nicht zu erwarten, dass letztlich ein Planungsentwurf realisiert wird, bei dem der Verkehr weiterhin über den Platz fließt, denn nur für einen Platz ohne Autoverkehr wird es regulär Fördermittel vom Land geben.

Bezirksregierung sagt, ein Bebel-Platz mit Autoverkehr ist nicht förderfähig

Die Aussagen der Bezirksregierung Arnsberg, die die Fördermittel bewilligen muss, sind nach Darstellung der Stadtplanung Bochum eindeutig (Präsentation zum August-Bebel-Platz, Stadt Bochum): Bei der Beibehaltung der Verkehrsführung ist eine Förderfähigkeit für andere gestalterische Maßnahmen auf den Restflächen nicht gegeben. Bleibt der Autoverkehr auf dem Platz dominierend, so verbleiben kaum mehr Flächen, die anders als für Verkehr genutzt werden können. Heute beansprucht der Autoverkehr 41% der Platzfläche, Bus und Bahn 15% (Nutzung Fläche August-Bebel-Platz). Auch direkt neben der Straße bestehen bei Erhaltung des Autoverkehrs keine Gestaltungsmöglichkeiten, niemand will mit einer Bank direkt an der Straße sitzen oder dort seine Kinder spielen lassen. Eine neue, attraktivere Nutzung von Flächen zum Beispiel für großzügige Freisitzbereiche durch Restaurants und Cafés, sowie ausgedehnte Spielareale, Grünbereiche und Ruhezonen oder eine ausreichend große Fläche für Veranstaltungen wie einen Weihnachtsmarkt, ist nicht möglich, wenn diese auch weiterhin vom Autoverkehr beansprucht werden. Weiterlesen

13 Mai

U35-Verlängerung vor dem Aus

UPDATE: Die U35-Verlängerung ist endgültig gescheitert. Der Stadtbaurat räumte die von uns entdeckten Fehler ein und zog den Grundsatzbeschluss zurück.

Dass die Verlängerung der U35 von der Ruhr-Universität zur Unterstraße wenig Nutzen bei viel zu hohen Kosten haben würde, darüber waren sich die Verkehrsexperten und die Ruhr-Universität (RUB) bereits seit Vorschlag des Projektes durch die Stadt einig (LK vom 26.02.17).

Nutzen-Kosten-Verhältnis für die U35-Verlängerung beträgt nur 0,29

Jetzt stellt sich heraus, die von Stadt und Bogestra zur Ermittlung des Nutzen-Kosten-Verhältnisses vorgelegte Berechnung entspricht nicht dem vorgeschriebenen Verfahren. Wird die Berechnung des NKU-Wertes mit den Formularblättern durchgeführt, die gemäß Verfahrensleitung zur Standardisierten Bewertung von Verkehrsinfrastrukturprojekten zwingen zu verwenden sind, ergibt sich ein NKU-Wert von nur 0,29 (NKU-Berechnung gemäß Formblatt E1). Der Nutzen entspricht nicht mal einem Drittel der Kosten.

Gemäß gültiger Verfahrensanleitung zur Standardisierten Bewertung müssen zur Berechnung des NKU-Wertes die Nutzwerte (Kostenersparnisse durch abnehmende Emissionen, Unfälle, Reisezeiten und weniger PKW-Betrieb) abzüglich der ÖV-Gesamtkosten für den Betrieb und die Unterhaltung der neuen Linie ins Verhältnis zum Kapitaldienst für die Investition in die ortsfeste Infrastruktur (Schienenweg, Haltestellen, Brücken u.ä.) gesetzt werden.

Im von der Stadt beauftragten Gutachten zur U35-Verlängerung werden jedoch allein die Nutzwerte ins Verhältnis zu den ÖV-Gesamtkosten gesetzt (Vergleich der NKU-Wert-Berechnungen). Der Kapitaldienst für die ortsfeste Infrastruktur (1.925,60 TEuro) fließt fälschlicher Weise gar nicht in die Berechnung ein. Der im Gutachten angegebene NKU-Wert von 1,23 beruht somit auf einer falschen Berechnung. Weiterlesen

12 Mai

Unsere Wahlempfehlung für die Landtagswahl 2017

Viele Bürger überlegen noch, wem Sie bei der Landtagswahl am Sonntag (14.05.) ihre Stimme geben werden. Die Landtagswahl ist auch für unsere Stadt von großer Wichtigkeit.

Neben dem Stadtrat bestimmt niemand die Möglichkeiten und Probleme in der Stadt so wie die Politik des Landes NRW. Selbst Rot-Grün in der Stadt beklagen immer wieder, das Land würde die Stadt finanziell im Stich lassen. Die Hauptursachen für die extreme städtische Verschuldung und die ungenügende Finanzausstattung der Stadt wären nicht bei der Stadtpolitik, sondern beim Land zu suchen.

Machen wir ein Gedankenspiel, wäre die Stadt eine Person, wen würde sie wählen, wenn sie denn am Sonntag eine Stimme abgeben dürfte.

Für eine Wahlentscheidung würde die Stadt zunächst überlegen, wie erfolgreich war denn die aktuelle Landesregierung. Hat sie ihren Job gut gemacht, sollte sie ihre Politik fortsetzen? Wie gut hat sie sich für die Belange der Stadt eingesetzt?

Schauen wir auf die Politikfelder, auf denen die Landespolitik die Möglichkeiten und die Lage der Stadt wesentlich bestimmt:

Finanzausstattung der Stadt – Bekommt die Stadt vom Land genug Geld, um ihren Aufgaben nach zu kommen?

Insbesondere bei der Unterbringung der Flüchtlinge und der Inklusion zeigt sich, das Land überträgt der Stadt zwar immer neue Aufgaben, eine ausreichende Finanzierung der zusätzlichen Lasten der Stadt erfolgt aber nicht. Die Stadt muss erhebliche Summen zusätzlich aus eigenen finanziellen Einnahmen aufwenden, um die Aufgaben zu schultern. Das Land lässt die Stadt im Stich. Weiterlesen